In Universitätsviertel liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 16,10 €/m² — +8,9 % gegenüber dem Augsburger Stadt-Median (14,79 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +39,8 %.
Median Universitätsviertel
16,10 €/m²
+8,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+39,8 %
Ø +9,9 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,33–18,57 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Universitätsviertel
11,52 € · 2022
12,17 € · 2023
13,35 € · 2024
13,87 € · 2025
16,10 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Universitätsviertel (€/m²): von 11,52 €/m² (2022) auf 16,10 €/m² (2026) — +39,8 % über 4 Jahre, Ø +9,9 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Augsburg — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Universitätsviertel ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Augsburg
Die Mietpreisbremsegilt in Augsburg (Bayerische Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Universitätsviertel?
Bei 16,10 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Universitätsviertel bei etwa 966 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Universitätsviertel entwickelt?
Zwischen 2022 (11,52 €/m²) und 2026 (16,10 €/m²) ist die Miete in Universitätsviertel um +39,8 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +9,9 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Universitätsviertel?
Ja. Augsburg ist Mietpreisbremse-Gebiet (Bayerische Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Universitätsviertel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 16,10 €/m² also bis 17,71 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Universitätsviertel?
Die Werte stammen aus dem Augsburger qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.