Mietspiegel Ostend (Frankfurt am Main) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Ostend liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 19,93 €/m² — +11,2 % gegenüber dem Frankfurt am Mainer Stadt-Median (17,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +24,6 %.
Median Ostend
19,93 €/m²
+11,2 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+24,6 %
Ø +6,1 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–31,81 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Ostend
16,00 € · 2022
17,00 € · 2023
18,25 € · 2024
18,59 € · 2025
19,93 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Ostend (€/m²): von 16,00 €/m² (2022) auf 19,93 €/m² (2026) — +24,6 % über 4 Jahre, Ø +6,1 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Frankfurt am Main — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Ostend ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Frankfurt am Main
Die Mietpreisbremsegilt in Frankfurt am Main (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Ostend?
Bei 19,93 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Ostend bei etwa 1196 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Ostend entwickelt?
Zwischen 2022 (16,00 €/m²) und 2026 (19,93 €/m²) ist die Miete in Ostend um +24,6 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +6,1 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Ostend?
Ja. Frankfurt am Main ist Mietpreisbremse-Gebiet (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Ostend höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 19,93 €/m² also bis 21,92 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Ostend?
Die Werte stammen aus dem Frankfurt am Mainer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.