Mietspiegel Hagsfeld (Karlsruhe) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Hagsfeld liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,48 €/m² — +53,7 % gegenüber dem Karlsruheer Stadt-Median (8,77 €/m²).
Median Hagsfeld
13,48 €/m²
+53,7 % vs. Stadt-Median
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,45–11,20 €
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Hagsfeld |
|---|---|---|
| Nordstadt | 15,07 € | +11,8 % |
| Innenstadt-Ost | 15,03 € | +11,5 % |
| Südstadt | 14,20 € | +5,3 % |
| Südweststadt | 13,73 € | +1,9 % |
| Oststadt | 13,66 € | +1,3 % |
Hagsfeld im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Karlsruhe — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Hagsfeld ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Karlsruhe
Die Mietpreisbremse gilt in Karlsruhe (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Hagsfeld?
Bei 13,48 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Hagsfeld bei etwa 809 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Hagsfeld?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Rintheim (13,18 €/m², -2,2 %), Waldstadt (12,80 €/m², -5,0 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Hagsfeld?
Ja. Karlsruhe ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Hagsfeld höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,48 €/m² also bis 14,83 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Hagsfeld?
Die Werte stammen aus dem Karlsruheer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.