In Käfertal-Mitte liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,50 €/m² — -3,3 % gegenüber dem Mannheimer Stadt-Median (12,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +19,2 %.
Median Käfertal-Mitte
12,50 €/m²
-3,3 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+19,2 %
Ø +4,8 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,34–17,30 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Käfertal-Mitte
10,49 € · 2022
10,76 € · 2023
10,63 € · 2024
10,92 € · 2025
12,50 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Käfertal-Mitte (€/m²): von 10,49 €/m² (2022) auf 12,50 €/m² (2026) — +19,2 % über 4 Jahre, Ø +4,8 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Mannheim — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Käfertal-Mitte ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mannheim
Die Mietpreisbremsegilt in Mannheim (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Käfertal-Mitte?
Bei 12,50 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Käfertal-Mitte bei etwa 750 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Käfertal-Mitte entwickelt?
Zwischen 2022 (10,49 €/m²) und 2026 (12,50 €/m²) ist die Miete in Käfertal-Mitte um +19,2 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +4,8 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Käfertal-Mitte?
Ja. Mannheim ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Käfertal-Mitte höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,50 €/m² also bis 13,75 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Käfertal-Mitte?
Die Werte stammen aus dem Mannheimer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.