In Käfertal-Süd liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,04 €/m² — +0,9 % gegenüber dem Mannheimer Stadt-Median (12,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +24,4 %.
Median Käfertal-Süd
13,04 €/m²
+0,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+24,4 %
Ø +6,1 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,34–17,30 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Käfertal-Süd
10,48 € · 2022
11,12 € · 2023
11,91 € · 2024
12,30 € · 2025
13,04 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Käfertal-Süd (€/m²): von 10,48 €/m² (2022) auf 13,04 €/m² (2026) — +24,4 % über 4 Jahre, Ø +6,1 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Mannheim — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Käfertal-Süd ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mannheim
Die Mietpreisbremsegilt in Mannheim (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Käfertal-Süd?
Bei 13,04 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Käfertal-Süd bei etwa 782 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Käfertal-Süd entwickelt?
Zwischen 2022 (10,48 €/m²) und 2026 (13,04 €/m²) ist die Miete in Käfertal-Süd um +24,4 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +6,1 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Käfertal-Süd?
Ja. Mannheim ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Käfertal-Süd höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,04 €/m² also bis 14,34 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Käfertal-Süd?
Die Werte stammen aus dem Mannheimer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.