In Sonnenschein liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 7,97 €/m² — -38,4 % gegenüber dem Mannheimer Stadt-Median (12,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +8,6 %.
Median Sonnenschein
7,97 €/m²
-38,4 % vs. Stadt-Median
Trend 2023–2026
+8,6 %
Ø +2,9 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,34–17,30 €
stadtweit
4-Jahres-Trend Sonnenschein
7,34 € · 2023
8,44 € · 2024
8,88 € · 2025
7,97 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Sonnenschein (€/m²): von 7,34 €/m² (2023) auf 7,97 €/m² (2026) — +8,6 % über 3 Jahre, Ø +2,9 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Mannheim — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Sonnenschein ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mannheim
Die Mietpreisbremsegilt in Mannheim (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Sonnenschein?
Bei 7,97 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Sonnenschein bei etwa 478 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Sonnenschein entwickelt?
Zwischen 2023 (7,34 €/m²) und 2026 (7,97 €/m²) ist die Miete in Sonnenschein um +8,6 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +2,9 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Sonnenschein?
Ja. Mannheim ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Sonnenschein höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 7,97 €/m² also bis 8,77 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Sonnenschein?
Die Werte stammen aus dem Mannheimer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 4-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.