Mietspiegel Am Wasserturm (Mönchengladbach) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Am Wasserturm liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,33 €/m² — +23,0 % gegenüber dem Mönchengladbacher Stadt-Median (8,40 €/m²).

Median Am Wasserturm
10,33 €/m²
+23,0 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Am Wasserturm
Gladbach10,05-2,7 %
Eicken10,04-2,8 %
Windberg9,92-4,0 %
Venn9,87-4,5 %
Westend9,52-7,8 %

Am Wasserturm im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Mönchengladbach — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Am Wasserturm ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Mönchengladbach

Die Mietpreisbremse gilt in Mönchengladbach (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Am Wasserturm?
Bei 10,33 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Am Wasserturm bei etwa 620 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Am Wasserturm?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Gladbach (10,05 €/m², -2,7 %), Eicken (10,04 €/m², -2,8 %), Windberg (9,92 €/m², -4,0 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Am Wasserturm?
Ja. Mönchengladbach ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Am Wasserturm höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,33 €/m² also bis 11,36 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Am Wasserturm?
Die Werte stammen aus dem Mönchengladbacher einfach (kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne § 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: einfach (kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne § 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.