In Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 21,64 €/m² — -8,1 % gegenüber dem Münchener Stadt-Median (23,56 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +15,9 %.
Median Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in München — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln?
Bei 21,64 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln bei etwa 1298 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln entwickelt?
Zwischen 2022 (18,67 €/m²) und 2026 (21,64 €/m²) ist die Miete in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln um +15,9 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +4,0 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln?
Ja. München ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2015. Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 21,64 €/m² also bis 23,80 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln?
Die Werte stammen aus dem Münchener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.