In Jägervorstadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 15,84 €/m² — +0,7 % gegenüber dem Potsdamer Stadt-Median (15,73 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +21,0 %.
Median Jägervorstadt
15,84 €/m²
+0,7 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+21,0 %
Ø +5,3 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,29–19,34 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Jägervorstadt
13,09 € · 2022
13,47 € · 2023
14,13 € · 2024
14,32 € · 2025
15,84 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Jägervorstadt (€/m²): von 13,09 €/m² (2022) auf 15,84 €/m² (2026) — +21,0 % über 4 Jahre, Ø +5,3 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Potsdam — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Jägervorstadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Potsdam
Die Mietpreisbremsegilt in Potsdam seit 2024 (Brandenburger Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Jägervorstadt?
Bei 15,84 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Jägervorstadt bei etwa 950 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Jägervorstadt entwickelt?
Zwischen 2022 (13,09 €/m²) und 2026 (15,84 €/m²) ist die Miete in Jägervorstadt um +21,0 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +5,3 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Jägervorstadt?
Ja. Potsdam ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Brandenburger Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Jägervorstadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 15,84 €/m² also bis 17,42 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Jägervorstadt?
Die Werte stammen aus dem Potsdamer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.