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Cluster 1 · Mietrecht & Mietkalkulation

Modernisierungsumlage

Nach wertsteigernder oder energetischer Modernisierung darf der Vermieter 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr dauerhaft auf die Jahres-Kaltmiete umlegen — gedeckelt auf 3,00 €/m² in 6 Jahren.

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Modernisierungsumlage

Auch: Modernisierungsmieterhöhung § 559-Erhöhung · Rechtliche Grundlage: § 559 BGB

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  • Modernisierungsmieterhöhung
  • § 559-Erhöhung cluster: mietrecht shortDef: "Nach wertsteigernder oder energetischer Modernisierung darf der Vermieter 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr dauerhaft auf die Jahres-Kaltmiete umlegen — gedeckelt auf 3,00 €/m² in 6 Jahren." legalAnchor: "§ 559 BGB" related:
  • mieterhoehung
  • kappungsgrenze
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  • herstellungsaufwand
  • kfw-foerderung
  • energieausweis updated: 2026-05-22

Kurz erklärt

Nach wertsteigernder oder energetischer Modernisierung darf der Vermieter 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr dauerhaft auf die Jahres-Kaltmiete umlegen — gedeckelt auf 3,00 €/m² in 6 Jahren (bzw. 2,00 €/m² bei Bestandsmieten unter 7,00 €/m²).

Geregelt in § 559 BGB. Die Modernisierungsumlage kommt zusätzlich zur Kappungsgrenze und gilt unbefristet — auch wenn die Modernisierungskosten bereits refinanziert sind.

Welche Maßnahmen sind umlagefähig?

  • Energetische Modernisierung: Dämmung, neue Heizung, Solaranlage, Fenstertausch
  • Wohnwertverbessernde Modernisierung: Aufzug nachträglich, Balkon-Anbau, Smart-Home, Vollbad statt Dusche
  • Wasserspar-Maßnahmen: Sanitäreinrichtungen mit erkennbar reduziertem Verbrauch

NICHT umlagefähig

  • Reparatur, Erhaltungsaufwand, Instandsetzung (laufende Kosten des Eigentümers)
  • Ersatz-für-Ersatz ohne Verbesserung (alte Heizung gegen gleichwertige neue)
  • Modernisierungen, die ohne Begründung nicht angekündigt wurden (mind. 3 Monate vorher schriftlich)
Modernisierungsumlage in der Praxis
60-m²-Wohnung München, energetische Sanierung 2026
Gesamtkosten der Modernisierung30.000 €
Abzug Erhaltungsaufwand (geschätzt 30 %)-9.000 €
Umlagefähige Modernisierungskosten21.000 €
Umlage 8 % p. a.+1.680 €/Jahr · +140 €/Monat
Pro Quadratmeter+2,33 €/m²/Monat
Neue Kaltmiete (bisher 1.152 €/M)1.292,00 €/Monat = 21,53 €/m²
Refinanzierung Modernisierung12,5 Jahre (1.680 € × 12,5 = 21.000 €)
Kappungs-Grenzen der Modernisierungsumlage
Kappung 3,00 €/m²Sonder-Kappung 2,00 €/m² (Altmiete < 7 €/m²)2,33€/m²/MonatBeispielfall: 21.000 € auf 60 m²Erlaubt:max. +3,00 €/m² in 6 J.Welche Umlage ist zulässig?
Faktencheck:

Seit der Mietrechtsreform 2019 sind 8 % umlagefähig (vorher 11 %). Die Refinanzierung dauert damit deutlich länger — typisch 12–13 Jahre reine Modernisierungskosten. Werden Fördermittel (z. B. KfW) genutzt, müssen diese von der umlagefähigen Summe abgezogen werden.

Stolperfalle Ankündigung:

Die Modernisierung muss mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich angekündigt werden — mit Art, Umfang, Beginn, Dauer und voraussichtlicher Mieterhöhung. Fehlt die Ankündigung, ist die Umlage unwirksam und der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht.

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