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Cluster 9 · Eigentum & Rechtliches

Beschluss-Mehrheit

Wie viele Stimmen für einen wirksamen EV-Beschluss erforderlich sind. Seit WEMoG 2020 ist die einfache Mehrheit Regelfall.

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Beschluss-Mehrheit

Auch: Mehrheitserfordernis Stimmenquorum · Rechtliche Grundlage: §§ 24, 25 WEG

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  • Mehrheitserfordernis
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  • oeffnungsklausel updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Die Beschluss-Mehrheit legt fest, wie viele Stimmen für einen wirksamen Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich sind. Seit der WEMoG-Reform 2020 ist die einfache Mehrheit der Regelfall — qualifizierte Mehrheiten oder Einstimmigkeit gelten nur noch bei wenigen Sondersituationen.

Geregelt in § 24 WEG (Beschlussfassung) und § 25 WEG (Stimmrecht und Beschlussfähigkeit).

Drei Mehrheitsformen

| Mehrheit | Schwelle | Wann erforderlich? | |---|---|---| | Einfache Mehrheit | > 50 % der abgegebenen Stimmen | Regelfall — fast alle Beschlüsse | | Qualifizierte Mehrheit | typ. 2/3 oder 3/4 der Stimmen + Mindestmiteigentumsanteil | kaum noch — selten in TE festgelegt | | Allstimmigkeit / Einstimmigkeit | 100 % aller Eigentümer (auch Abwesende) | nur: Änderung der Teilungserklärung |

Beispiele für einfache Mehrheit (seit WEMoG)

  • Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung: einfache Mehrheit
  • Verwalterwahl, Verwaltervertrag, Verwalterabberufung: einfache Mehrheit
  • Modernisierung (Standardanhebung): einfache Mehrheit + alle tragen Kosten nach MEA
  • Bauliche Veränderungen (sonstige): einfache Mehrheit, aber nur die Befürworter tragen Kosten
  • Änderung Hausordnung: einfache Mehrheit
  • Änderung von Kostenverteilungs-Schlüsseln (§ 16 Abs. 2 WEG): einfache Mehrheit (war früher Einstimmigkeit!)

Beschlussfähigkeit

Die EV ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Ist sie nicht beschlussfähig, wird sie wiederholt — die Folge-EV ist immer beschlussfähig, unabhängig von der Teilnahmequote. Diese Regelung steht typischerweise in der TE oder Gemeinschaftsordnung.

Beispielfall Beschluss-Mehrheit
WEG mit 20 Eigentümern · Beschluss über Heizungstausch (Modernisierung)
Anwesend in EV (inkl. Vollmachten)14 von 20 (MEA: 720/1000)
Beschlussfähigkeit (> 500/1000 MEA)erfüllt
Stimmen für Heizungstausch8 von 14 anwesend
Stimmen dagegen6 von 14
Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen57,1 % erreicht
Beschlussangenommen — alle 20 Eigentümer zahlen anteilig
Faktencheck:

Bei baulichen Veränderungen haben Eigentümer seit WEMoG die Wahl: Sie können Maßnahmen mit einfacher Mehrheit durchsetzen, müssen aber gegebenenfalls die Kosten allein tragen (wenn die Mehrheit das so beschließt). Das ist eine Kompromisslösung — Modernisierung ist möglich, aber nicht zwingend zu Lasten der Minderheit, die kein Interesse daran hat.

Stolperfalle Stimmrecht 'nach Köpfen' oder 'nach MEA':

Wenn die TE schweigt, gilt das Kopfprinzip (1 Eigentümer = 1 Stimme). Die meisten Teilungserklärungen weichen aber davon ab und legen Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen fest — was Großeigentümer (z. B. Bauträger mit unverkauften Einheiten) überproportional stark macht. Vor Kauf in TE prüfen!

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