Instandhaltungsrücklage
IH-Rücklage Erhaltungsrücklage · Rechtliche Grundlage: § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEGnumber: 97 slug: instandhaltungsruecklage title: Instandhaltungsrücklage aliases:
- IH-Rücklage
- Erhaltungsrücklage cluster: eigentum shortDef: "Spardose der WEG für langfristige Erhaltungsmaßnahmen — Dach, Fassade, Heizung, Aufzug. Empfehlung: 0,80–1,50 €/m²/Monat. Bleibt beim Wohnungsverkauf bei der WEG." legalAnchor: "§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG" related:
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- jahresabrechnung-weg updated: "2026-05-22"
Die Instandhaltungsrücklage ist die Spardose der WEG-Gemeinschaft für langfristige Erhaltungsmaßnahmen — Dachsanierung, Fassadenanstrich, Heizungserneuerung, Aufzug-Modernisierung. Jeder Eigentümer zahlt monatlich seinen Anteil über das Hausgeld ein. Sie ist Vermögensbestand der WEG und geht beim Wohnungsverkauf nicht auf den Käufer als Geldzahlung über.
Geregelt in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. Eine ordnungsgemäße Verwaltung verlangt eine angemessene Rücklage — was "angemessen" bedeutet, definiert das Gesetz nicht. In der Praxis nutzen Profis die Peters'sche Formel.
Ergebnis: Pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr sollten etwa 1,0–1,5 % der Herstellungskosten in die Rücklage fließen. Praxis-Empfehlung: 0,80–1,50 €/m²/Monat für Standard-Wohnimmobilien, höher bei Altbauten und Aufzugsobjekten.
Empfehlungen verschiedener Quellen
| Quelle | Empfehlung | |---|---| | Peters'sche Formel (Standard) | 0,80 – 1,20 €/m²/Monat | | IVD-Empfehlung | 0,70 – 1,00 €/m²/Monat | | Verband privater Bauherren (VPB) | 1,00 – 1,50 €/m²/Monat | | Bei Altbau (vor 1960) | 1,50 – 2,00 €/m²/Monat | | Bei Neubau (< 5 Jahre alt) | 0,40 – 0,70 €/m²/Monat | | Bei Aufzugsanlage | + 0,20 €/m²/Monat zusätzlich |
Wirtschaftliche Behandlung beim Verkauf
Die anteilige Rücklage geht NICHT in Geld zum Verkäufer zurück — sie bleibt Vermögen der WEG. Aber: Eine gut gefüllte Rücklage erhöht den Verkaufspreis der Wohnung, weil sie zukünftige Sonderumlagen unwahrscheinlicher macht. Profis berechnen den anteiligen Rücklagen-Bestand kaufpreismindernd, wenn er ungewöhnlich niedrig ist, und kaufpreiserhöhend, wenn er ungewöhnlich hoch ist.
Die Instandhaltungsrücklage ist nicht als Werbungskosten absetzbar, solange sie auf dem WEG-Konto liegt. Erst wenn die WEG die Rücklage ausgibt für tatsächliche Erhaltungsmaßnahmen, wird sie steuerlich relevant. Eigentümer sollten die Jahresabrechnung der WEG mit dem tatsächlich ausgegebenen Anteil in ihre Steuererklärung übernehmen — nicht den eingezahlten.
Bei vielen Bestands-WEGs liegt die Rücklage unter 5 €/m² Wohnfläche — bei 60 m² also nur 300 €. Das ist absurd niedrig: Eine Dachsanierung kostet 60.000–150.000 €, eine Heizungserneuerung 30.000–80.000 €. Bei niedriger Rücklage drohen sechsstellige Sonderumlagen pro Wohnung. Vor Kauf einer Wohnung den Rücklagen-Stand der letzten Jahresabrechnung prüfen!