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Cluster 9 · Eigentum & Rechtliches

Instandhaltungsrücklage

Spardose der WEG für langfristige Erhaltungsmaßnahmen — Dach, Fassade, Heizung, Aufzug. Empfehlung: 0,80–1,50 €/m²/Monat. Bleibt beim Wohnungsverkauf bei der WEG.

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Instandhaltungsrücklage

Auch: IH-Rücklage Erhaltungsrücklage · Rechtliche Grundlage: § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG

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  • IH-Rücklage
  • Erhaltungsrücklage cluster: eigentum shortDef: "Spardose der WEG für langfristige Erhaltungsmaßnahmen — Dach, Fassade, Heizung, Aufzug. Empfehlung: 0,80–1,50 €/m²/Monat. Bleibt beim Wohnungsverkauf bei der WEG." legalAnchor: "§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG" related:
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  • jahresabrechnung-weg updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Die Instandhaltungsrücklage ist die Spardose der WEG-Gemeinschaft für langfristige Erhaltungsmaßnahmen — Dachsanierung, Fassadenanstrich, Heizungserneuerung, Aufzug-Modernisierung. Jeder Eigentümer zahlt monatlich seinen Anteil über das Hausgeld ein. Sie ist Vermögensbestand der WEG und geht beim Wohnungsverkauf nicht auf den Käufer als Geldzahlung über.

Geregelt in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. Eine ordnungsgemäße Verwaltung verlangt eine angemessene Rücklage — was "angemessen" bedeutet, definiert das Gesetz nicht. In der Praxis nutzen Profis die Peters'sche Formel.

Peters'sche Formel = 1,5 × Herstellungskosten/m² × Wohnfläche ÷ 80 Jahre

Ergebnis: Pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr sollten etwa 1,0–1,5 % der Herstellungskosten in die Rücklage fließen. Praxis-Empfehlung: 0,80–1,50 €/m²/Monat für Standard-Wohnimmobilien, höher bei Altbauten und Aufzugsobjekten.

Empfehlungen verschiedener Quellen

| Quelle | Empfehlung | |---|---| | Peters'sche Formel (Standard) | 0,80 – 1,20 €/m²/Monat | | IVD-Empfehlung | 0,70 – 1,00 €/m²/Monat | | Verband privater Bauherren (VPB) | 1,00 – 1,50 €/m²/Monat | | Bei Altbau (vor 1960) | 1,50 – 2,00 €/m²/Monat | | Bei Neubau (< 5 Jahre alt) | 0,40 – 0,70 €/m²/Monat | | Bei Aufzugsanlage | + 0,20 €/m²/Monat zusätzlich |

Instandhaltungsrücklage über die Halteperiode
60-m²-ETW München · 0,80 €/m²/Monat = 48 €/Monat = 576 €/Jahr
Monatlicher Anteil48,00 €/Monat
Jährlicher Anteil576,00 €/Jahr
Über 10 Jahre eingezahlt5.760 €
Bei Wohnungsverkauf nach 10 Jahrenverbleibt bei der WEG
Aber: höherer Verkaufspreis durch gut gefüllte Rücklage+5.000–8.000 €

Wirtschaftliche Behandlung beim Verkauf

Die anteilige Rücklage geht NICHT in Geld zum Verkäufer zurück — sie bleibt Vermögen der WEG. Aber: Eine gut gefüllte Rücklage erhöht den Verkaufspreis der Wohnung, weil sie zukünftige Sonderumlagen unwahrscheinlicher macht. Profis berechnen den anteiligen Rücklagen-Bestand kaufpreismindernd, wenn er ungewöhnlich niedrig ist, und kaufpreiserhöhend, wenn er ungewöhnlich hoch ist.

Faktencheck:

Die Instandhaltungsrücklage ist nicht als Werbungskosten absetzbar, solange sie auf dem WEG-Konto liegt. Erst wenn die WEG die Rücklage ausgibt für tatsächliche Erhaltungsmaßnahmen, wird sie steuerlich relevant. Eigentümer sollten die Jahresabrechnung der WEG mit dem tatsächlich ausgegebenen Anteil in ihre Steuererklärung übernehmen — nicht den eingezahlten.

Stolperfalle 'unterfinanzierte Rücklage':

Bei vielen Bestands-WEGs liegt die Rücklage unter 5 €/m² Wohnfläche — bei 60 m² also nur 300 €. Das ist absurd niedrig: Eine Dachsanierung kostet 60.000–150.000 €, eine Heizungserneuerung 30.000–80.000 €. Bei niedriger Rücklage drohen sechsstellige Sonderumlagen pro Wohnung. Vor Kauf einer Wohnung den Rücklagen-Stand der letzten Jahresabrechnung prüfen!

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