Hausgeld
Wohngeld monatliche Vorauszahlung · Rechtliche Grundlage: § 28 WEGnumber: 96 slug: hausgeld title: Hausgeld aliases:
- Wohngeld
- monatliche Vorauszahlung cluster: eigentum shortDef: "Monatliche Vorauszahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG für laufende Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten — typisch 3,00–4,50 €/m²/Monat." legalAnchor: "§ 28 WEG" related:
- instandhaltungsruecklage
- verwalter
- wirtschaftsplan-weg
- jahresabrechnung-weg
- betriebskosten
- sonderumlage updated: "2026-05-22"
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG-Gemeinschaft zur Deckung aller laufenden Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten. Es wird aus dem Wirtschaftsplan abgeleitet und durch die Jahresabrechnung am Jahresende verrechnet. Typische Größenordnung in deutschen Großstädten: 3,00–4,50 €/m²/Monat.
Geregelt in § 28 WEG. Wichtig: Das Hausgeld unterteilt sich in umlagefähige Anteile (an den Mieter weitergebbar) und nicht-umlagefähige Anteile (vom Eigentümer selbst zu tragen).
Typische Hausgeld-Aufschlüsselung
| Position | Anteil | Umlagefähig? | |---|---|---| | Heizung, Warmwasser | 25 – 35 % | ja (verbrauchsabh.) | | Wasser, Abwasser | 10 – 15 % | ja | | Allgemeinstrom, Müll, Reinigung | 8 – 12 % | ja | | Wohngebäude-/Haftpflichtversicherung | 5 – 8 % | ja | | Verwaltergebühren | 8 – 12 % | nein | | Instandhaltungsrücklage | 15 – 25 % | nein | | Wartung Aufzug, Heizung, Lüftung | 5 – 10 % | ja | | Gartenpflege, Hausmeister | 3 – 8 % | ja | | Sonstiges (Bankgebühren, Schornsteinfeger) | 2 – 5 % | teils ja, teils nein |
Der nicht-umlagefähige Anteil des Hausgelds (typisch 25–35 %) ist die echte Belastung des Eigentümers — dieser Anteil reduziert dauerhaft den Cashflow. In der Renditerechnung werden 14–18 % der Jahres-Kaltmiete als Bewirtschaftungskosten angesetzt, was den nicht-umlagefähigen Hausgeld-Anteil widerspiegelt.
Das normale Hausgeld deckt nur den geplanten Bedarf ab. Bei unerwarteten Großmaßnahmen — Dachsanierung, Aufzug-Tausch, Fassaden-Reparatur — beschließt die Eigentümerversammlung Sonderumlagen: einmalige Zahlungen in Höhe von 2.000–15.000 € pro Wohnung. Diese sind komplett nicht umlagefähig und müssen vom Eigentümer selbst finanziert werden.