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Cluster 9 · Eigentum & Rechtliches

Hausgeld

Monatliche Vorauszahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG für laufende Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten — typisch 3,00–4,50 €/m²/Monat.

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Hausgeld

Auch: Wohngeld monatliche Vorauszahlung · Rechtliche Grundlage: § 28 WEG

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  • Wohngeld
  • monatliche Vorauszahlung cluster: eigentum shortDef: "Monatliche Vorauszahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG für laufende Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten — typisch 3,00–4,50 €/m²/Monat." legalAnchor: "§ 28 WEG" related:
  • instandhaltungsruecklage
  • verwalter
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  • jahresabrechnung-weg
  • betriebskosten
  • sonderumlage updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG-Gemeinschaft zur Deckung aller laufenden Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten. Es wird aus dem Wirtschaftsplan abgeleitet und durch die Jahresabrechnung am Jahresende verrechnet. Typische Größenordnung in deutschen Großstädten: 3,00–4,50 €/m²/Monat.

Geregelt in § 28 WEG. Wichtig: Das Hausgeld unterteilt sich in umlagefähige Anteile (an den Mieter weitergebbar) und nicht-umlagefähige Anteile (vom Eigentümer selbst zu tragen).

Typische Hausgeld-Aufschlüsselung

PositionAnteilUmlagefähig?
Heizung, Warmwasser25 – 35 %ja (verbrauchsabh.)
Wasser, Abwasser10 – 15 %ja
Allgemeinstrom, Müll, Reinigung8 – 12 %ja
Wohngebäude-/Haftpflichtversicherung5 – 8 %ja
Verwaltergebühren8 – 12 %nein
Instandhaltungsrücklage15 – 25 %nein
Wartung Aufzug, Heizung, Lüftung5 – 10 %ja
Gartenpflege, Hausmeister3 – 8 %ja
Sonstiges (Bankgebühren, Schornsteinfeger)2 – 5 %teils ja, teils nein
Hausgeld in der Investment-Rechnung
60-m²-ETW München · 3,80 €/m²/Monat = 228 €/Monat = 2.736 €/Jahr
Hausgeld gesamt2.736 €/Jahr
davon umlagefähig (~70 %)+1.915 €
davon nicht-umlagefähig (~30 %)-821 €
· Verwaltergebühr-336 €
· Instandhaltungsrücklage-485 €
Bewirtschaftungskosten (steuerlich)~1.935 €/Jahr
Hausgeld-Komposition · typische Aufschlüsselung der 228 €/Monat
Hausgeld-Anteile · 228 €/Monat30 %Heizung/Warmw.12 %Wasser10 %Strom/Müll6 %Versich.11 %Verwalter20 %Rücklage7 %Wart.umlagefähig auf Mieter (~70 %)nicht-umlagefähig (~30 %)misch≈ 160 €≈ 60 €~8 €Mieter zahlt umlagefähigen Anteil über Nebenkostenabrechnung
Faktencheck:

Der nicht-umlagefähige Anteil des Hausgelds (typisch 25–35 %) ist die echte Belastung des Eigentümers — dieser Anteil reduziert dauerhaft den Cashflow. In der Renditerechnung werden 14–18 % der Jahres-Kaltmiete als Bewirtschaftungskosten angesetzt, was den nicht-umlagefähigen Hausgeld-Anteil widerspiegelt.

Stolperfalle Sonderumlage:

Das normale Hausgeld deckt nur den geplanten Bedarf ab. Bei unerwarteten Großmaßnahmen — Dachsanierung, Aufzug-Tausch, Fassaden-Reparatur — beschließt die Eigentümerversammlung Sonderumlagen: einmalige Zahlungen in Höhe von 2.000–15.000 € pro Wohnung. Diese sind komplett nicht umlagefähig und müssen vom Eigentümer selbst finanziert werden.

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