Teilungserklärung
TE Aufteilungserklärung · Rechtliche Grundlage: § 8 WEGnumber: 92 slug: teilungserklaerung title: Teilungserklärung aliases:
- TE
- Aufteilungserklärung cluster: eigentum shortDef: "Notariell beurkundete Aufteilung des Grundstücks in einzelne Sondereigentumseinheiten — 'Verfassung der Eigentumswohnung'. Vor Kauf jeder ETW Pflichtlektüre." legalAnchor: "§ 8 WEG" related:
- weg
- sondereigentum
- gemeinschaftsordnung
- miteigentumsanteil
- sondernutzungsrecht
- abgeschlossenheitsbescheinigung updated: "2026-05-22"
Die Teilungserklärung ist die "Verfassung der Eigentumswohnung": eine notariell beurkundete Aufteilung des Grundstücks mit Gebäude in einzelne Sondereigentumseinheiten. Sie definiert Wohnungs- und Teileigentum, Sondernutzungsrechte und die Regeln des Zusammenlebens. Vor dem Kauf jeder Eigentumswohnung Pflichtlektüre.
Geregelt in § 8 WEG. Die TE wird vom Aufteilungseigentümer (typisch dem Bauträger) erstellt, notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Sie kann durch einstimmigen Beschluss der Gemeinschaft geändert werden — was praktisch fast nie passiert.
Inhalte einer Teilungserklärung
- Aufteilungsplan: bauamtlich beglaubigter Grundriss mit Nummerierung jeder Einheit
- Abgeschlossenheitsbescheinigung: Bestätigung, dass jede Einheit baulich abgeschlossen ist
- Sondereigentum: Festlegung, was zu welcher Wohnung gehört (auch Keller, Stellplatz)
- Sondernutzungsrechte: exklusive Nutzungsrechte an Garten-Teilflächen, Dachflächen, etc.
- Miteigentumsanteile (MEA): Bruchteile am Gemeinschaftseigentum (z. B. 60/1000 für eine 60-m²-Wohnung im Gesamtbestand 1.000 m²)
- Kostenverteilung: Verteilungsschlüssel für Hausgeld, Instandhaltung, Sonderumlagen
- Gemeinschaftsordnung: Regeln über Nutzung (Lärm, Haustiere, Werbung, Gewerbe)
Was prüfen vor dem Kauf?
| Position | Worauf achten? | |---|---| | MEA-Stimmgewicht | Wie hoch ist mein Stimmgewicht in der EV? | | Sondernutzungsrechte | Sind sie eindeutig zugeordnet und im Grundbuch eingetragen? | | Kostenverteilungs-Schlüssel | Werden Aufzugskosten "verbrauchsgerecht" verteilt? | | Bauliche Veränderungen | Welche Eingriffe sind erlaubt? Balkonverglasung? Markise? | | Gewerbe-Klauseln | Verbietet die TE Vermietung an Ferienwohnungs-Plattformen? | | Hunde-/Katzen-Regelungen | Genehmigungspflichtig oder per se erlaubt? | | Nutzungsänderungen | Darf die Wohnung in zwei Apartments geteilt werden? |
Bei älteren Teilungserklärungen (vor 2000) finden sich oft "Öffnungsklauseln", die Mehrheits-Beschlüsse statt Einstimmigkeit erlauben — etwa für die Änderung von Kostenverteilungs-Schlüsseln. Dadurch können sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Wohnung über die Zeit verändern, ohne dass der einzelne Eigentümer zustimmen muss. Öffnungsklauseln sind ein Risiko-Faktor.
Ein Stellplatz, der "fest zur Wohnung gehört", ist nicht automatisch Sondereigentum. Oft ist er nur Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum — kann von der WEG-Gemeinschaft theoretisch aufgehoben oder umverteilt werden. Bei Verkauf der Wohnung ohne explizite Übertragung des Sondernutzungsrechts geht es verloren. Notarvertrag genau prüfen!