Betriebskosten
Bewirtschaftungskosten · Rechtliche Grundlage: § 2 BetrKVnumber: 4 slug: betriebskosten title: Betriebskosten aliases:
- Bewirtschaftungskosten cluster: mietrecht shortDef: "Laufende Kosten, die das Eigentum am Gebäude verursacht. Für Vermieter ein Durchlaufposten, für den Investor entscheidend — weil ein Teil nicht umlegbar ist und die Rendite belastet." legalAnchor: "§ 2 BetrKV" related:
- nebenkosten
- instandhaltungsruecklage
- mietausfallwagnis
- nettomietrendite
- bruttomietrendite updated: 2026-05-22
Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die das Eigentum am Gebäude verursacht. Aus Vermietersicht ein Durchlaufposten; aus Investmentsicht entscheidend, weil ein Teil nicht auf den Mieter umlegbar ist und die Rendite belastet.
Der Begriff Betriebskosten hat zwei Bedeutungsebenen:
1. Juristisch (Mietrecht)
Identisch mit den 17 umlagefähigen Nebenkostenarten der § 2 BetrKV (siehe Eintrag 03). Werden auf den Mieter umgelegt.
2. Betriebswirtschaftlich (Investment-Sicht)
Alle laufenden Kosten der Immobilie aus Eigentümersicht — auch die nicht umlagefähigen Anteile, die der Vermieter selbst tragen muss und die die Netto-Rendite drücken.
Was ImmocalQ in der Investment-Analyse ansetzt
| Position | Höhe pro Jahr (Ø) | Träger | |---|---|---| | Umlagefähige Betriebskosten | ~2.200 € (60 m²) | Mieter | | Hausverwaltung | 240–360 € | Eigentümer | | Instandhaltungsrücklage | 0,80–1,50 €/m²/Monat | Eigentümer | | Mietausfallwagnis (2 % der Jahresmiete) | ~280 € | Eigentümer |
Profi-Investoren rechnen nie mit der Brutto-Rendite. Der Bewirtschaftungskosten-Block frisst typisch 8–15 % der Jahresmiete — das ist der Unterschied zwischen "auf dem Papier 4 %" und "real 3,4 %".