Vergleichswertverfahren
VWV Vergleichswert-Methode · Rechtliche Grundlage: §§ 24–26 ImmoWertV 2021number: 22 slug: vergleichswertverfahren title: Vergleichswertverfahren aliases:
- VWV
- Vergleichswert-Methode cluster: kaufpreis shortDef: "Ermittelt den Verkehrswert aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Primäres Verfahren für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke." legalAnchor: "§§ 24–26 ImmoWertV 2021" related:
- verkehrswert
- sachwertverfahren
- ertragswertverfahren
- bodenrichtwert
- marktanpassungsfaktor updated: "2026-05-22"
Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Verkehrswert aus den tatsächlich realisierten Kaufpreisen ähnlicher Objekte in derselben Lage. Es ist das primäre Verfahren für Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke und Eigenheime mit gutem Vergleichsmarkt.
Geregelt in §§ 24–26 ImmoWertV 2021. Quellen für Vergleichspreise sind die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, die nach jedem notariellen Kaufvertrag in Deutschland aktualisiert werden.
Vorgehen in fünf Schritten
- Auswahl von mindestens 5–10 Vergleichsobjekten aus der Kaufpreissammlung (3–5 Jahre alt, gleiche Lage, vergleichbare Ausstattung)
- Bereinigung um Preisindex-Veränderungen (Inflation, Marktentwicklung)
- Anwendung von Zu- und Abschlägen für Abweichungen in Größe, Ausstattung, Etage, Zustand
- Berechnung des Mittelwerts der bereinigten Preise (Median empfohlen)
- Plausibilisierung gegen aktuelle Angebotspreise und gegebenenfalls Marktanpassungsfaktor
Bei Eigentumswohnungen ist das Vergleichswertverfahren laut § 26 ImmoWertV das primäre Verfahren. Für unbebaute Grundstücke wird der Bodenrichtwert als Vergleichswert herangezogen.
In strukturschwachen Regionen oder bei Spezialimmobilien (Architektenhäuser, Penthouses) gibt es zu wenige Vergleichsfälle. Dann ist das Vergleichswertverfahren nicht anwendbar — Sachwert- oder Ertragswertverfahren übernehmen.