Verkehrswert
Marktwert · Rechtliche Grundlage: § 194 BauGBnumber: 25 slug: verkehrswert title: Verkehrswert aliases:
- Marktwert cluster: kaufpreis shortDef: "Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften erzielt werden könnte. Bezugsgröße für Bank, Steuer und Gericht." legalAnchor: "§ 194 BauGB" related:
- vergleichswertverfahren
- sachwertverfahren
- ertragswertverfahren
- bodenrichtwert
- beleihungswert
- marktanpassungsfaktor updated: "2026-05-22"
Der Verkehrswert ist der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften erzielt werden könnte. Er ist Bezugsgröße für Bank-Beleihung, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gerichts-Bewertungen und Versicherungen.
Legaldefinition in § 194 BauGB: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Verfahrenswahl nach Objekttyp
| Objekttyp | Primäres Verfahren | Plausibilisierung mit | |---|---|---| | Eigentumswohnung | Vergleichswert | Ertragswert (vermietet) | | Eigengenutztes EFH/DHH | Sachwert | Vergleichswert | | Mehrfamilienhaus / Renditeobjekt | Ertragswert | Sachwert | | Unbebautes Grundstück | Vergleichswert (Bodenrichtwert) | — | | Gewerbeimmobilie | Ertragswert | Sachwert | | Spezialimmobilie (Hotel, Klinik) | DCF (Discounted Cashflow) | Sachwert |
Der Begriff Verkehrswert (deutsches Recht) und der Begriff Marktwert (international, IFRS) sind inhaltlich identisch — § 194 BauGB stellt die Begriffe in Klammern gleichberechtigt nebeneinander.
Der Verkehrswert gilt immer zu einem konkreten Stichtag — Markt-, Zins- oder Lageveränderungen können den Wert binnen weniger Monate um 10–20 % bewegen. Ein Gutachten von 2023 ist für eine Erbschaftsteuer-Frage 2026 nicht ohne Anpassung verwertbar.