Bodenrichtwert (BRW)
BRW Richtwert · Rechtliche Grundlage: § 196 BauGBnumber: 26 slug: bodenrichtwert title: Bodenrichtwert (BRW) aliases:
- BRW
- Richtwert cluster: kaufpreis shortDef: "Durchschnittlicher Lagewert für unbebaute Grundstücke einer Bodenrichtwertzone in €/m² — aus notariellen Kaufverträgen vom Gutachterausschuss abgeleitet." legalAnchor: "§ 196 BauGB" related:
- bodenwert
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- grundstuecksflaeche
- grundflaechenzahl-grz
- geschossflaechenzahl-gfz
- vergleichswertverfahren updated: "2026-05-22"
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für unbebaute Grundstücke einer Bodenrichtwertzone, ausgedrückt in €/m². Er wird vom Gutachterausschuss aus den notariellen Kaufverträgen abgeleitet und ist die Bezugsgröße für jede Bodenwertberechnung.
Geregelt in § 196 BauGB. Veröffentlicht in den Bundesländern über BORIS (Bodenrichtwert-Informationssystem) — pro Bundesland ein eigenes System (BORIS-NRW, BORIS-Berlin, BORIS-Bayern), Veröffentlichungsturnus typisch alle 2 Jahre zum Stichtag 31.12.
Bestandteile einer Bodenrichtwert-Angabe
- Richtwertzone: Geografische Abgrenzung der Zone (oft Stadtteil oder Quartier)
- Richtwert in €/m²: Lagedurchschnitt zum Stichtag
- Beitragsstatus: erschließungsbeitragsfrei (eb) oder -pflichtig (ep)
- Art und Maß der baulichen Nutzung: z. B. WA (Allgemeines Wohngebiet), GFZ 1,2
- Grundstücksgröße: typisch zugrunde gelegt (z. B. 500 m² für EFH-Bauland)
Der Bodenrichtwert hat Vermutungswirkung für die Lage — gerichtsfest. Er ersetzt aber keine konkrete Grundstücksbewertung: Innerhalb einer Richtwertzone können einzelne Grundstücke ±20–30 % abweichen wegen Lärm, Hanglage, Zuschnitt, Erschließung.
Bei Verkauf eines bebauten Grundstücks wird der Bodenrichtwert nicht 1:1 als Bodenwert übernommen. Bestehende Gebäude können den Bodenwert reduzieren (Abrisskosten) oder den BRW relativieren (Bodenwert nur bei gedachter unbebauter Fläche).