Marktanpassungsfaktor
Sachwertfaktor Sachwertmarktanpassungsfaktor · Rechtliche Grundlage: § 39 ImmoWertV 2021number: 29 slug: marktanpassungsfaktor title: Marktanpassungsfaktor aliases:
- Sachwertfaktor
- Sachwertmarktanpassungsfaktor cluster: kaufpreis shortDef: "Korrigiert den vorläufigen Sachwert auf das tatsächliche Marktniveau. Pro Region und Objekttyp vom Gutachterausschuss abgeleitet — regional drastisch unterschiedlich." legalAnchor: "§ 39 ImmoWertV 2021" related:
- sachwertverfahren
- gebaeudewert
- verkehrswert
- marktbericht updated: "2026-05-22"
Der Marktanpassungsfaktor korrigiert den nach Sachwertverfahren ermittelten vorläufigen Sachwert auf das tatsächliche Marktniveau. Er wird vom Gutachterausschuss pro Region und Objekttyp aus realisierten Kaufpreisen abgeleitet und ist regional drastisch unterschiedlich.
Geregelt in § 39 ImmoWertV 2021. Der Faktor stellt die Brücke zwischen Kostenkalkül (Sachwert) und Marktrealität (Verkehrswert) her.
Wirkungsweise
- Sachwertfaktor > 1,0: Markt zahlt mehr als die Herstellungskosten — typisch in Großstädten mit Knappheit
- Sachwertfaktor = 1,0: Markt deckt exakt die Herstellungskosten
- Sachwertfaktor < 1,0: Markt zahlt weniger — typisch in strukturschwachen Regionen mit Bevölkerungsrückgang
Sachwertfaktoren werden vom Gutachterausschuss nach Objekttyp und Baujahresklasse getrennt ermittelt — EFH 1970er anders als EFH 2010er. Veröffentlichung in den Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse, typisch jährlich.
Ohne aktuellen Sachwertfaktor des regionalen Gutachterausschusses ist die Sachwert-Berechnung nicht aussagekräftig. Wer "auf gut Glück" mit 1,0 rechnet, kann in Görlitz 80 % zu hoch und in München 20 % zu niedrig liegen.