Gebäudewert
Gebäudesachwert Bauwerkswert · Rechtliche Grundlage: §§ 36–38 ImmoWertV 2021number: 28 slug: gebaeudewert title: Gebäudewert aliases:
- Gebäudesachwert
- Bauwerkswert cluster: kaufpreis shortDef: "Verkehrswertanteil des Bauwerks ohne Bodenwert — fiktive Neubau-Herstellungskosten zum Stichtag, abzüglich der Alterswertminderung über die abgelaufene Nutzungsdauer." legalAnchor: "§§ 36–38 ImmoWertV 2021" related:
- bodenwert
- sachwertverfahren
- restnutzungsdauer
- gesamtnutzungsdauer
- abschreibung-afa
- lineare-afa updated: "2026-05-22"
Der Gebäudewert ist der Verkehrswertanteil, der allein auf das Bauwerk entfällt — ohne Bodenwert. Er ergibt sich aus den fiktiven Neubau-Herstellungskosten zum Stichtag, abzüglich der Alterswertminderung über die abgelaufene Nutzungsdauer.
Geregelt in §§ 36–38 ImmoWertV 2021. Berechnungsbasis sind die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010), jährlich fortgeschrieben mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes.
Berechnungs-Schritte
- Bruttogrundfläche (BGF) ermitteln
- NHK-2010-Wert pro m² BGF × BGF = Brutto-Herstellungskosten zum Stichtag 2010
- Mit aktuellem Baupreisindex auf Wertermittlungsstichtag fortschreiben
- Linear-Alterswertminderung: (Alter / Gesamtnutzungsdauer) × Herstellungswert
- Wert besonderer Bauteile (Pool, Wintergarten, hochwertige Außenanlagen) hinzurechnen
- Ergebnis: Gebäudewert vor Marktanpassung
Der Gebäudewert ist die einzige abschreibbare Komponente für vermietete Immobilien. Das Finanzamt akzeptiert die Aufteilung Kaufpreis → Boden- und Gebäudeanteil entweder nach Anlage zum Kaufvertrag oder nach dem amtlichen BMF-Excel-Tool. Ein hoher Gebäudeanteil = höhere AfA = niedrigere Steuer.
Bei der Vertrags-Gestaltung möglichst hohen Gebäudeanteil ausweisen — das maximiert die AfA-Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt prüft aber, ob die Aufteilung marktüblich ist. Übertreibung führt zur Korrektur und zu Nachzahlungen.