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Cluster 5 · Steuer & Abschreibung

Degressive AfA

5 % vom jeweiligen Restbuchwert pro Jahr — anfangs hoch, später geringer. Förderung für Wohngebäude mit Baubeginn 01.10.2023 – 30.09.2029.

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Degressive AfA

Auch: fallende AfA Buchwert-AfA · Rechtliche Grundlage: § 7 Abs. 5a EStG

number: 78 slug: degressive-afa title: Degressive AfA aliases:

  • fallende AfA
  • Buchwert-AfA cluster: steuer shortDef: "5 % vom jeweiligen Restbuchwert pro Jahr — anfangs hoch, später geringer. Förderung für Wohngebäude mit Baubeginn 01.10.2023 – 30.09.2029." legalAnchor: "§ 7 Abs. 5a EStG" related:
  • lineare-afa
  • afa
  • wachstumschancengesetz
  • neubau-foerderung updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Die degressive AfA ist die jüngste Steuer-Förderung des Bundes für den Wohnungsbau: 5 % vom jeweiligen Restbuchwert pro Jahr. Anders als die lineare AfA fallen die Beträge mit der Zeit — am Anfang hoch, später geringer. Sie gilt für Wohngebäude mit Baubeginn zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029.

Degressive AfA Jahr n = Restbuchwert × 5 %

Geregelt in § 7 Abs. 5a EStG, eingeführt durch das Wachstumschancengesetz 2024. Voraussetzungen: Wohngebäude (kein Gewerbe), Baubeginn im Förderzeitraum, AfA-Beginn im Jahr der Anschaffung/Herstellung.

Lineare vs. degressive AfA — Werteentwicklung

| Jahr | Linear 3 % | Degressiv 5 % | Vorteil degressiv | |---|---|---|---| | 1 | 9.378 € | 15.630 € | +6.252 € | | 2 | 9.378 € | 14.849 € | +5.471 € | | 3 | 9.378 € | 14.107 € | +4.729 € | | 5 | 9.378 € | 12.731 € | +3.353 € | | 10 | 9.378 € | 9.851 € | +473 € | | 15 | 9.378 € | 7.622 € | -1.756 € | | 20 | 9.378 € | 5.898 € | -3.480 € |

Wechsel-Option

Der Steuerpflichtige kann jederzeit von der degressiven zur linearen AfA wechseln (nicht aber umgekehrt). Sinnvoll ist der Wechsel typischerweise nach 10–12 Jahren, wenn der lineare Wert über dem degressiven liegt.

Steuerersparnis im Vergleich (50 % Grenzsteuersatz)
Neubau-Wohnung 312.595 € Bemessungsgrundlage
Linear 3 %: Steuerersparnis Jahr 1–10 kumuliert46.890 €
Degressiv 5 %: Steuerersparnis Jahr 1–10 kumuliert63.213 €
Vorteil degressiv über 10 Jahre+16.323 €
Barwert-Effekt durch Vorziehen der Abschreibungerheblich
Linear vs. degressiv · Jahresabschreibungs-Beträge über 20 Jahre
16k12k8k4k0J1J5J10J15J20linear 3 %degressiv 5 %Schnittpunkt J12Wechsel sinnvollVorteil degressivJahresabschreibung in € · Neubau mit 312.595 € Bemessungsgrundlage
Faktencheck:

Die degressive AfA war bis 2005 für Wohngebäude möglich (damals 4 % fallend), wurde abgeschafft und 2024 als befristete Konjunktur-Förderung wieder eingeführt. Ohne Verlängerung läuft sie für Bauvorhaben mit Baubeginn nach dem 30.09.2029 wieder aus. Vor diesem Datum noch zu beginnen ist deshalb für Bauträger attraktiv.

Stolperfalle Baubeginn-Nachweis:

Der Baubeginn muss nachweisbar im Förderzeitraum liegen. Bei Bauträgerprojekten gilt typischerweise die Baugenehmigung als Stichtag. Bei Eigenbau gilt der Beginn der Erdarbeiten. Verspätungen können den AfA-Vorteil komplett vernichten — vor Erwerb beim Notar genau prüfen.

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