Degressive AfA
fallende AfA Buchwert-AfA · Rechtliche Grundlage: § 7 Abs. 5a EStGnumber: 78 slug: degressive-afa title: Degressive AfA aliases:
- fallende AfA
- Buchwert-AfA cluster: steuer shortDef: "5 % vom jeweiligen Restbuchwert pro Jahr — anfangs hoch, später geringer. Förderung für Wohngebäude mit Baubeginn 01.10.2023 – 30.09.2029." legalAnchor: "§ 7 Abs. 5a EStG" related:
- lineare-afa
- afa
- wachstumschancengesetz
- neubau-foerderung updated: "2026-05-22"
Die degressive AfA ist die jüngste Steuer-Förderung des Bundes für den Wohnungsbau: 5 % vom jeweiligen Restbuchwert pro Jahr. Anders als die lineare AfA fallen die Beträge mit der Zeit — am Anfang hoch, später geringer. Sie gilt für Wohngebäude mit Baubeginn zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029.
Geregelt in § 7 Abs. 5a EStG, eingeführt durch das Wachstumschancengesetz 2024. Voraussetzungen: Wohngebäude (kein Gewerbe), Baubeginn im Förderzeitraum, AfA-Beginn im Jahr der Anschaffung/Herstellung.
Lineare vs. degressive AfA — Werteentwicklung
| Jahr | Linear 3 % | Degressiv 5 % | Vorteil degressiv | |---|---|---|---| | 1 | 9.378 € | 15.630 € | +6.252 € | | 2 | 9.378 € | 14.849 € | +5.471 € | | 3 | 9.378 € | 14.107 € | +4.729 € | | 5 | 9.378 € | 12.731 € | +3.353 € | | 10 | 9.378 € | 9.851 € | +473 € | | 15 | 9.378 € | 7.622 € | -1.756 € | | 20 | 9.378 € | 5.898 € | -3.480 € |
Wechsel-Option
Der Steuerpflichtige kann jederzeit von der degressiven zur linearen AfA wechseln (nicht aber umgekehrt). Sinnvoll ist der Wechsel typischerweise nach 10–12 Jahren, wenn der lineare Wert über dem degressiven liegt.
Die degressive AfA war bis 2005 für Wohngebäude möglich (damals 4 % fallend), wurde abgeschafft und 2024 als befristete Konjunktur-Förderung wieder eingeführt. Ohne Verlängerung läuft sie für Bauvorhaben mit Baubeginn nach dem 30.09.2029 wieder aus. Vor diesem Datum noch zu beginnen ist deshalb für Bauträger attraktiv.
Der Baubeginn muss nachweisbar im Förderzeitraum liegen. Bei Bauträgerprojekten gilt typischerweise die Baugenehmigung als Stichtag. Bei Eigenbau gilt der Beginn der Erdarbeiten. Verspätungen können den AfA-Vorteil komplett vernichten — vor Erwerb beim Notar genau prüfen.