Erbschaftssteuer
ErbSt Erbschaftsteuer · Rechtliche Grundlage: ErbStGnumber: 83 slug: erbschaftssteuer title: Erbschaftssteuer aliases:
- ErbSt
- Erbschaftsteuer cluster: steuer shortDef: "Steuer beim Übergang von Vermögen — auch Immobilien — von Verstorbenen auf Erben. Nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe gestaffelt, mit hohen Freibeträgen." legalAnchor: "ErbStG" related:
- schenkungssteuer
- familienheim-ausnahme
- verkehrswert
- freibetrag
- erbe updated: "2026-05-22"
Die Erbschaftssteuer fällt beim Übergang von Vermögen — auch Immobilien — von einer verstorbenen Person auf den Erben an. Sie ist nach Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse I/II/III) und Vermögenshöhe gestaffelt. Hohe persönliche Freibeträge sorgen dafür, dass die meisten Privaterbschaften steuerfrei bleiben.
Geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Bewertungsgrundlage für Immobilien ist der Verkehrswert nach ImmoWertV — der vom Finanzamt im Steuerverfahren festgestellt wird.
Persönliche Freibeträge nach Steuerklasse
| Steuerklasse | Verwandtschaft | Freibetrag | |---|---|---| | I | Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | | I | Kinder, Stiefkinder (auch Enkel als Erben der verstorbenen Eltern) | 400.000 € | | I | Enkel | 200.000 € | | I | Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | | II | Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder | 20.000 € | | III | alle übrigen Personen | 20.000 € |
Steuersätze ErbStG
| Wert ≤ | Klasse I | Klasse II | Klasse III | |---|---|---|---| | 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % | | 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % | | 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % | | 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % | | 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % | | 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % | | > 26 Mio. € | 30 % | 43 % | 50 % |
Familienheim-Ausnahme (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)
Wer ein Familienheim erbt und es 10 Jahre selbst bewohnt, zahlt darauf keine Erbschaftssteuer — unabhängig vom Wert (bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche). Diese Ausnahme rettet viele Familien vor erheblicher Steuerlast bei Erbschaft des Elternhauses.
Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden. Das eröffnet eine gestaltbare Schenkungsstrategie: Eltern können in mehreren Schritten Vermögen auf Kinder übertragen und in 30 Jahren bis zu 1,2 Mio. € pro Elternteil steuerfrei verschenken.
Das Finanzamt nutzt für Immobilien das vereinfachte Vergleichswert- oder Sachwertverfahren nach §§ 182 ff. BewG — Werte können 20–40 % über realistischen Verkaufspreisen liegen. Wer das anzweifelt, sollte ein Gegengutachten beim qualifizierten Sachverständigen erstellen lassen (~3.000–5.000 €, oft amortisiert sich der Aufwand).