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Cluster 5 · Steuer & Abschreibung

Erbschaftssteuer

Steuer beim Übergang von Vermögen — auch Immobilien — von Verstorbenen auf Erben. Nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe gestaffelt, mit hohen Freibeträgen.

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Erbschaftssteuer

Auch: ErbSt Erbschaftsteuer · Rechtliche Grundlage: ErbStG

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  • freibetrag
  • erbe updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Die Erbschaftssteuer fällt beim Übergang von Vermögen — auch Immobilien — von einer verstorbenen Person auf den Erben an. Sie ist nach Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse I/II/III) und Vermögenshöhe gestaffelt. Hohe persönliche Freibeträge sorgen dafür, dass die meisten Privaterbschaften steuerfrei bleiben.

Geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Bewertungsgrundlage für Immobilien ist der Verkehrswert nach ImmoWertV — der vom Finanzamt im Steuerverfahren festgestellt wird.

Persönliche Freibeträge nach Steuerklasse

| Steuerklasse | Verwandtschaft | Freibetrag | |---|---|---| | I | Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | | I | Kinder, Stiefkinder (auch Enkel als Erben der verstorbenen Eltern) | 400.000 € | | I | Enkel | 200.000 € | | I | Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | | II | Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder | 20.000 € | | III | alle übrigen Personen | 20.000 € |

Steuersätze ErbStG

| Wert ≤ | Klasse I | Klasse II | Klasse III | |---|---|---|---| | 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % | | 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % | | 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % | | 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % | | 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % | | 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % | | > 26 Mio. € | 30 % | 43 % | 50 % |

Erbschaftssteuer-Berechnung
60-m²-ETW München · Verkehrswert 480.000 € · Erbe an Tochter (Klasse I)
Erbwert der Immobilie480.000 €
- Schulden auf Immobilie (Rest-Darlehen)-340.265 €
Nettowert der Erbschaft139.735 €
- Persönlicher Freibetrag Klasse I (Kind)-400.000 €
Zu versteuerndes Erbe0 € (Freibetrag nicht ausgeschöpft)
Erbschaftssteuer0 € steuerfrei

Familienheim-Ausnahme (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Wer ein Familienheim erbt und es 10 Jahre selbst bewohnt, zahlt darauf keine Erbschaftssteuer — unabhängig vom Wert (bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche). Diese Ausnahme rettet viele Familien vor erheblicher Steuerlast bei Erbschaft des Elternhauses.

Faktencheck:

Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden. Das eröffnet eine gestaltbare Schenkungsstrategie: Eltern können in mehreren Schritten Vermögen auf Kinder übertragen und in 30 Jahren bis zu 1,2 Mio. € pro Elternteil steuerfrei verschenken.

Stolperfalle Immobilienbewertung:

Das Finanzamt nutzt für Immobilien das vereinfachte Vergleichswert- oder Sachwertverfahren nach §§ 182 ff. BewG — Werte können 20–40 % über realistischen Verkaufspreisen liegen. Wer das anzweifelt, sollte ein Gegengutachten beim qualifizierten Sachverständigen erstellen lassen (~3.000–5.000 €, oft amortisiert sich der Aufwand).

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