Familienstiftung
Privatnützige Stiftung Vermögens-Stiftung · Rechtliche Grundlage: §§ 80 ff. BGBnumber: 143 slug: familienstiftung title: Familienstiftung aliases:
- Privatnützige Stiftung
- Vermögens-Stiftung cluster: steuer shortDef: "Juristisch verselbständigte Vermögenseinheit für Familie über Generationen. Schützt vor Pflichtteil, Zerstückelung, Einzelinsolvenz. Sinnvoll erst ab 5–10 Mio. €." legalAnchor: "§§ 80 ff. BGB" related:
- erbschaftssteuer
- schenkung updated: "2026-05-22"
Eine Familienstiftung ist eine juristisch verselbständigte Vermögenseinheit, die einer Familie auf Dauer zugutekommt — typisch über Generationen hinweg. Das eingebrachte Vermögen wird der Stiftung übertragen und vor Pflichtteil, Zerstückelung durch Erbfolge und Einzelinsolvenz geschützt. Anwendung typisch erst ab 5–10 Mio. € Vermögen.
Geregelt in den §§ 80 ff. BGB. Genehmigung durch die Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Familienstiftungen unterliegen einer eigenen Erbersatzsteuer alle 30 Jahre (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) — als Ausgleich für die "ewige" Steuerumgehung.
Wann lohnt eine Familienstiftung?
- Vermögen ab 5 Mio. €: kleinere Vermögen sind über Standard-Erbschaftsplanung effizienter
- Konzentrationsrisiken vermeiden: Vermeidung der Zerstückelung durch Erbfolge
- Pflichtteils-Verminderung: Pflichtteils-berechtigte können nur den entgangenen Pflichtteil fordern
- Unternehmens-Sicherung: Halten von Beteiligungen über Generationen
- Familienzweck-Konkretisierung: Bildung der Kinder, Pflege im Alter, Unternehmens-Bewahrung
Steuerliche Struktur
| Steuer-Aspekt | Behandlung | |---|---| | Errichtung (Erstdotation) | Schenkungssteuer Klasse III (30–50 %) — abzgl. Stiftungs-Sonderfreibetrag 200 T€ | | Laufende Erträge der Stiftung | 15 % Körperschaftssteuer + Soli | | Ausschüttungen an Familie | 25 % Abgeltungssteuer beim Begünstigten | | Erbersatzsteuer alle 30 Jahre | Wert wie bei Erbgang an Kinder (Klasse I, max. 30 %) | | Aufnahme von Familienangehörigen | kein Schenkungstatbestand |
Kosten einer Familienstiftung
- Errichtungs-Kosten: Notar, Stiftungs-Behörde, Rechtsanwalt — typisch 15.000–40.000 €
- Laufende Kosten: Stiftungs-Vorstand (Vergütung), Steuerberater, Bilanzierung — 15.000–50.000 €/Jahr
- Mindestkapital: typisch 500 T€ (Bundesländer-abhängig), praktisch sinnvoll ab 2–5 Mio. €
Familienstiftungen werden in Deutschland von etwa 1.500 Familien aktiv genutzt. Die berühmtesten Beispiele: Aldi-Süd (Theo-Albrecht-Stiftung), BMW (Quandt-Familienstiftung), Bosch (Robert Bosch Stiftung). Familienstiftungen halten zusammen geschätzt 10–15 % des deutschen Privatvermögens ab 100 Mio. €.
Eine Familienstiftung ist ein nahezu irreversibles Konstrukt — einmal eingebrachtes Vermögen kommt nicht zurück. Wer später Geld benötigt (Krankheit, neue Lebensplanung), kann es nicht "zurückholen". Vor Errichtung extrem sorgfältige Lebens-Bedarfs-Planung machen und nur nicht-bedarfsrelevantes Vermögen einbringen.