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Cluster 5 · Steuer & Abschreibung

Spekulationssteuer

Steuer auf Gewinne aus Immobilienverkauf binnen 10 Jahren — voller Grenzsteuersatz. Nach 10 Jahren steuerfrei.

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Spekulationssteuer

Auch: private Veräußerungsgewinne § 23 EStG · Rechtliche Grundlage: § 23 EStG

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  • private Veräußerungsgewinne
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  • halteperiode updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Die Spekulationssteuer fällt auf Gewinne aus dem Verkauf einer privaten Immobilie an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Sie wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert — in der Spitze bis zu 47,5 % inkl. Soli. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist ist der Verkaufsgewinn komplett steuerfrei.

Geregelt in § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte). Die Frist beginnt am Tag des notariellen Kaufvertrags und endet am Tag des notariellen Verkaufsvertrags — nicht am Datum der Eigentumsumschreibung.

Ausnahmen von der Spekulationssteuer

  • Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren: komplett steuerfrei (kein Mindestzeitraum, nur Stichtage)
  • Erbschaft: Spekulationsfrist läuft beim Erblasser weiter, wird nicht neu gestartet
  • Schenkung: wie Erbschaft — Frist läuft beim Schenker weiter
  • Verkauf nach 10 Jahren: immer steuerfrei, unabhängig von Nutzung
Spekulationssteuer-Berechnung
60-m²-ETW München · Verkauf nach 7 Jahren mit Gewinn
Kaufpreis480.000 €
Verkaufspreis nach 7 Jahren580.000 €
Nominaler Veräußerungsgewinn100.000 €
Anschaffungskosten brutto480.000 €
+ Kaufnebenkosten+43.536 €
Korrigierte Anschaffungskosten523.536 €
- in Anspruch genommene AfA (7 J. × 6.252 €)-43.764 €
Buchwert479.772 €
Steuerlicher Veräußerungsgewinn+100.228 €
- Veräußerungskosten (Notar, Makler)-12.000 €
Zu versteuernder Gewinn88.228 €
× Grenzsteuersatz 47,5 % (inkl. Soli)-41.908 €
Verkauf nach 10 Jahren: Steuerbetrag0 €
Faktencheck:

Die AfA wird beim Verkauf "zurückgeholt": Die kumuliert genutzte AfA mindert die Anschaffungskosten und erhöht damit den Veräußerungsgewinn. Das ist der Grund, warum die Spekulationsfrist für vermietete Objekte besonders relevant ist — durch jahrelang in Anspruch genommene AfA entsteht hoher Gewinn, selbst wenn der Verkaufspreis kaum über dem Kaufpreis liegt.

Stolperfalle Eigennutzungs-Ausnahme:

Die Eigennutzungs-Ausnahme verlangt "Nutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren". Stichtag-Logik: Selbst nur einen Tag Eigennutzung im jeweiligen Kalenderjahr reicht. Das eröffnet steuerliche Gestaltungsspielräume — z. B. kurze Eigennutzung 3 Monate vor Verkauf, kombiniert mit 1 Tag Eigennutzung im Vorjahr.

Den Verkauf konkret durchrechnen — inkl. AfA-Hinzurechnung, taggenauer Frist, Eigennutzungs-Ausnahme und Freigrenze: Spekulationssteuer-Rechner (Pro).

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