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Schuldzinsen-Abzug

Bei vermieteten Immobilien sind Schuldzinsen voll als Werbungskosten absetzbar — die größte und wirkungsvollste Steuerersparnis. Bei Eigennutzung: kein Abzug.

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Schuldzinsen-Abzug

Auch: Zinsabzug Zinsen als Werbungskosten · Rechtliche Grundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG

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  • Zinsabzug
  • Zinsen als Werbungskosten cluster: steuer shortDef: "Bei vermieteten Immobilien sind Schuldzinsen voll als Werbungskosten absetzbar — die größte und wirkungsvollste Steuerersparnis. Bei Eigennutzung: kein Abzug." legalAnchor: "§ 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG" related:
  • werbungskosten
  • sollzins
  • disagio
  • veranlassungszusammenhang
  • einkommensteuer updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Bei vermieteten Immobilien sind Schuldzinsen voll als Werbungskosten absetzbar — die größte und wirkungsvollste Steuerersparnis. Bei einem Sollzins von 3,80 % auf 400.000 € sind das schnell 15.000 € pro Jahr, die bei 50 % Grenzsteuersatz 7.500 € Steuerersparnis bringen. Bei Eigennutzung dagegen: kein Abzug.

Geregelt in § 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Werbungskosten). Voraussetzung: Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Darlehen und Vermietungseinkünften muss zweifelsfrei dokumentiert sein — das nennt die Rechtsprechung "Veranlassungszusammenhang".

Was ist abzugsfähig?

  • Zinsen aller Darlehen, die nachweisbar der Anschaffung, Herstellung oder Modernisierung der Immobilie dienen
  • Bereitstellungszinsen während der Bauphase
  • Disagio / Damnum — über die Zinsbindung verteilt absetzbar
  • Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung oder Verkauf (wenn neue Vermietung folgt)
  • Erbbauzinsen bei Erbbaurecht-Vermietung

NICHT abzugsfähig (oder eingeschränkt)

  • Tilgung (kein Aufwand, sondern Vermögensaufbau)
  • Zinsen für Darlehen, die der privaten Lebensführung dienen (auch wenn dasselbe Konto verwendet wird)
  • Zinsen aus Konsumkrediten, die mit Mietgeldern getilgt werden
  • Bei Eigennutzung: alle Zinsen (komplett irrelevant für ESt)
Schuldzinsen-Abzug im Detail
60-m²-ETW München · Jahr 1 · Darlehen 423.536 €
Schuldzinsen Jahr 1 (3,80 % auf Darlehen)16.094,37 €
Bei Vermietung: 100 % als Werbungskosten-16.094 € steuerlich abzugsfähig
× Grenzsteuersatz 50 %Steuerersparnis 8.047 €/Jahr
Bei Eigennutzung: Werbungskosten-Abzug0 € (nicht möglich)
Steuerersparnis0 €
Steuervorteil-Spread Vermietung vs. Eigennutzung+8.047 €/Jahr
Faktencheck:

Über die 30 Jahre Tilgungsdauer eines Darlehens summiert sich die Schuldzinsen-Steuerersparnis auf ~155.000 € (bei 50 % Grenzsteuersatz, vereinfacht). Das ist mehr als die typische Eigenkapital-Einlage — der Steuerstaat finanziert die Vermietung effektiv mit.

Stolperfalle 'umgekehrter Veranlassungszusammenhang':

Wer ein Vermietungs-Darlehen aufnimmt und mit dem freigewordenen Eigenkapital eine Eigennutzung finanziert (umgekehrtes Kreuzfinanzieren), riskiert die Aberkennung des Werbungskostenabzugs. Das Finanzamt zeigt sich aufmerksam bei "großzügigen" Eigenkapital-Allokationen — der Veranlassungszusammenhang muss wirtschaftlich nachvollziehbar sein.

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