HomeGlossarSteuer & Abschreibung
Cluster 5 · Steuer & Abschreibung

Lineare AfA

Standardform der Gebäudeabschreibung — jedes Jahr derselbe Prozentsatz der ursprünglichen Bemessungsgrundlage. Einfach, kalkulierbar, planbar.

77

Lineare AfA

Auch: gleichbleibende AfA · Rechtliche Grundlage: § 7 Abs. 4 EStG

number: 77 slug: lineare-afa title: Lineare AfA aliases:

  • gleichbleibende AfA cluster: steuer shortDef: "Standardform der Gebäudeabschreibung — jedes Jahr derselbe Prozentsatz der ursprünglichen Bemessungsgrundlage. Einfach, kalkulierbar, planbar." legalAnchor: "§ 7 Abs. 4 EStG" related:
  • afa
  • degressive-afa
  • anschaffungsnahe-herstellungskosten
  • erhaltungsaufwand
  • werbungskosten updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Die lineare AfA ist die Standardform der Gebäudeabschreibung: Jedes Jahr wird derselbe Betrag — der gleiche Prozentsatz der ursprünglichen Bemessungsgrundlage — als Werbungskosten abgesetzt. Sie ist einfach, kalkulierbar und steuerlich planbar.

Lineare AfA = AfA-Bemessungsgrundlage × Prozentsatz (2 % / 2,5 % / 3 %)

Geregelt in § 7 Abs. 4 EStG. Anders als bei beweglichen Wirtschaftsgütern ist die Gebäude-AfA nicht an die tatsächliche Nutzungsdauer gebunden — der Gesetzgeber gibt feste Sätze vor.

Lineare AfA-Sätze 2026

| Baujahr-Klasse | AfA-Satz | Abschreibungsdauer | |---|---|---| | Wohngebäude, Fertigstellung ab 1925 | 2,0 % | 50 Jahre | | Wohngebäude, Fertigstellung bis 1924 | 2,5 % | 40 Jahre | | Wohngebäude Neubau (Fertigstellung seit 01.01.2023) | 3,0 % | ~33 Jahre | | Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien) | 3,0 % | ~33 Jahre |

Was zählt zur Bemessungsgrundlage?

  • Kaufpreis-Gebäudeanteil: primärer Bestandteil (60–70 % des Kaufpreises in Großstädten)
  • Anteilige Kaufnebenkosten: Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision — anteilig zum Gebäudeanteil
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Renovierungen innerhalb der ersten 3 Jahre über 15 % der Anschaffungskosten netto
  • NICHT: Bodenanteil, Erschließungskosten für Boden, Inventar (separate AfA)
Lineare AfA über 50 Jahre
60-m²-ETW München · Bemessungsgrundlage 312.595 €
AfA-Bemessungsgrundlage312.595 €
Linearer AfA-Satz2,0 % p. a.
Jährliche AfA6.252 €/Jahr
Über 50 Jahre kumuliert312.595 €
Steuerersparnis kumuliert (50 % Grenzst.)156.298 €
Steuerersparnis pro Jahr3.126 €
Pro Monat260,50 €/Monat
Faktencheck:

Die Erhöhung des Standard-Satzes auf 3 % für Neubauten seit dem 01.01.2023 ist ein wesentlicher steuerlicher Anreiz zum Neubau-Investment. Ein Investor in einen Neubau spart bei gleicher Bemessungsgrundlage 50 % mehr Steuern pro Jahr als bei einer Bestandsimmobilie — das ist kalkulatorisch ein wichtiger Hebel.

Stolperfalle § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG:

Renovierungen innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf, die 15 % der Anschaffungskosten überschreiten, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten. Sie sind nicht als Erhaltungsaufwand sofort absetzbar, sondern erhöhen die AfA-Basis und werden über 50 Jahre verteilt. Wer 3 Jahre wartet, kann Reparaturen sofort absetzen.

Wende Lineare AfA direkt auf deine Immobilie an
ImmocalQ rechnet Brutto- und Nettorendite, Mietpreisbremse-Check und 30-Jahres-Prognose in unter 5 Minuten.
3 Tage kostenlos testen