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Cluster 5 · Steuer & Abschreibung

Grunderwerbsteuer

Einmalige Verkehrsteuer beim Eigentumserwerb in Deutschland — größte Position der Kaufnebenkosten. Satz 3,5–6,5 % je nach Bundesland.

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Grunderwerbsteuer

Auch: GrESt GrErw · Rechtliche Grundlage: GrEStG

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  • kaufnebenkosten
  • unbedenklichkeitsbescheinigung
  • grundsteuer
  • inventar-bewegliches updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Die Grunderwerbsteuer ist die einmalige Verkehrsteuer beim Eigentumserwerb eines Grundstücks in Deutschland. Sie ist die größte Position der Kaufnebenkosten und wird vom Käufer getragen. Der Satz variiert nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % auf den Kaufpreis.

Geregelt im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Bundesländer haben seit 2006 das Recht, eigene Sätze festzulegen — dadurch entstehen erhebliche regionale Unterschiede. Die Steuer wird vom Finanzamt nach Eingang des Kaufvertrags erhoben und ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Grunderwerbsteuersätze nach Bundesland (Stand 2026)

| Bundesland | Satz | |---|---| | Bayern | 3,5 % | | Sachsen | 3,5 % | | Hamburg | 5,5 % | | Bremen | 5,0 % | | Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt | 5,0 % | | Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorp. | 5,0 – 6,0 % | | Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen | 6,5 % | | Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |

Grunderwerbsteuer im Bundesländer-Vergleich
60-m²-ETW · Kaufpreis 480.000 €
Bayern (3,5 %)16.800 €
Hamburg (5,5 %)26.400 €
Berlin (6,0 %)28.800 €
NRW, Brandenburg, Schleswig-Holstein (6,5 %)31.200 €
Spread Bayern vs. NRW14.400 € (=85,7 %)
Grunderwerbsteuer-Sätze in deutschen Bundesländern
BayernSachsenHamburgNiedersachsenRheinland-PfalzBaden-Württemb.BerlinBrandenburgNordrhein-Westf.Schleswig-Holst.3,5 %3,5 %5,5 %5,0 %5,0 %5,0 %6,0 %6,5 %6,5 %6,5 %0 %2,5 %5,0 %6,5 %
Faktencheck:

Die Grunderwerbsteuer ist NICHT als Werbungskosten abzugsfähig — sie erhöht aber die Anschaffungskosten der Immobilie und gehört damit anteilig zur AfA-Bemessungsgrundlage (Gebäudeanteil). Bei Vermietung wirkt sie somit indirekt steuermindernd über 50 Jahre — aber nur sehr langsam.

Stolperfalle Mitverkauf von Inventar:

Bewegliches Inventar (Einbauküche, Möbel, etc.) unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Werden im Kaufvertrag z. B. 15.000 € als Inventar ausgewiesen, sinkt die Grunderwerbsteuer-Basis. Das spart bei 6,5 % Satz 975 € — sofern die Finanzämter die Aufteilung anerkennen (realistische Werte, nicht überzogen).

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