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Cluster 5 · Steuer & Abschreibung

Denkmal-AfA

Sonder-Abschreibung für Sanierungen denkmalgeschützter Immobilien — 100 % des Sanierungs-Anteils binnen 12 J. abziehbar. Steuerlich attraktivstes Privatinvestment.

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Denkmal-AfA

Auch: Sonder-AfA Denkmal Erhöhte Absetzungen · Rechtliche Grundlage: §§ 7i, 10f EStG

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  • Sonder-AfA Denkmal
  • Erhöhte Absetzungen cluster: steuer shortDef: "Sonder-Abschreibung für Sanierungen denkmalgeschützter Immobilien — 100 % des Sanierungs-Anteils binnen 12 J. abziehbar. Steuerlich attraktivstes Privatinvestment." legalAnchor: "§§ 7i, 10f EStG" related:
  • afa
  • werbungskosten
  • grenzsteuersatz updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Die Denkmal-AfA ist eine steuerliche Sonderbegünstigung für Sanierungs-Maßnahmen an denkmalgeschützten Immobilien — sie ermöglicht 100 % steuerliche Abschreibung des Sanierungsanteils binnen 12 Jahren. Das macht Denkmal-Immobilien zum steuerlich attraktivsten Privatinvestment in Deutschland.

Zwei Varianten

| Variante | Nutzung | Abschreibung | |---|---|---| | § 7i EStG | Vermietete Immobilien | 8 % in J. 1–8 + 7 % in J. 9–12 = 100 % | | § 10f EStG | Selbstgenutzt | 9 % in J. 1–10 = 90 % (Sanierungsanteil) |

Was qualifiziert für die Denkmal-AfA?

  • Denkmaleigenschaft: Eintragung in der Denkmalliste des Bundeslandes erforderlich
  • Sanierungs-Maßnahmen mit Bescheinigung: Die Denkmalschutzbehörde muss Maßnahmen vor Beginn genehmigen
  • Erhaltung der Denkmaleigenschaft: Sanierung muss substanzschonend sein
  • Nachweise: § 7i / § 10f-Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nach Abschluss
Denkmal-AfA in der Praxis
Denkmal-Wohnung · 280 T€ Kauf · 220 T€ Sanierung
Kaufpreis (vor Sanierung)280.000 €
Sanierungs-Investment (§ 7i begünstigt)220.000 €
Gesamtinvestition500.000 €
Reguläre AfA (Gebäudeanteil 224 T€ × 2 %)4.480 €/Jahr
Denkmal-AfA Jahre 1–8: 8 %17.600 €/Jahr
Denkmal-AfA Jahre 9–12: 7 %15.400 €/Jahr
Gesamt-AfA Jahre 1–822.080 €/Jahr
× Grenzsteuer 47,5 % = Steuerersparnis10.488 €/Jahr
Kumulative Steuerersparnis über 8 Jahre83.904 €

Wer profitiert besonders?

  • Hochverdiener mit Grenzsteuersatz 42–47,5 %: maximale steuerliche Hebelwirkung
  • Vermieter mit hohen Werbungskosten-Ausnutzungsbedarf: AfA = Werbungskosten
  • Anleger mit Vermögensaufbau-Horizont: kombinieren AfA-Effekt mit Wertsteigerungs-Potenzial
  • Selbstnutzer mit Sanierungsabsicht: § 10f EStG für eigengenutzte Immobilien
Faktencheck:

Denkmal-Immobilien werden oft als "Steuermodell" angeboten — der Verkaufspreis kann aufgrund der erwarteten Steuerersparnis erhöht sein. Wer Denkmal-Wohnungen kauft, sollte die rein wirtschaftliche Rendite (ohne Steueroptimierung) genau prüfen — nicht jedes "Steuermodell" rechnet sich auch ohne die AfA-Begünstigung.

Stolperfalle Bescheinigungs-Verfahren:

Die Denkmal-AfA wird nur gewährt, wenn das vollständige Bescheinigungsverfahren durchgeführt wurde — die Denkmalschutzbehörde muss vor Beginn der Maßnahmen zustimmen, und nach Abschluss die § 7i/10f-Bescheinigung ausstellen. Wer ohne Genehmigung saniert oder die Bescheinigung später nicht erhält, verliert die AfA komplett.

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