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Cluster 5 · Steuer & Abschreibung

Erbschaftssteuer Immobilien

Vertiefung Erbschaftssteuer mit Tabellen, Steuerklassen und Immobilien-Sonderregeln (Familienheim, 10 %-Abschlag, BewG). Ergänzt den Grundbegriff um Praxis-Tools.

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Erbschaftssteuer Immobilien

Auch: Erbschaftsteuer-Tabelle Immobilien-Erbschaft · Rechtliche Grundlage: ErbStG

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  • Erbschaftsteuer-Tabelle
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  • familienstiftung
  • erbschaftssteuer updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Die Erbschaftssteuer fällt bei Vermögensübergang im Todesfall (oder bei Schenkung zu Lebzeiten) an. Sie ist abhängig von Steuerklasse (Verwandtschaftsverhältnis) und Höhe des Vermögens — mit Freibeträgen von 20.000 € bis 500.000 € und Steuersätzen von 7 % bis 50 %. Bei Immobilien-Vermögen ein zentraler Planungsfaktor.

Geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Bewertung der Immobilien nach Bewertungsgesetz (BewG), insbesondere §§ 176–198 BewG.

Freibeträge nach Steuerklassen (§ 16 ErbStG)

VerwandtschaftsverhältnisSteuerklasseFreibetrag
Ehepartner, eingetragene LebenspartnerI500.000 €
Kinder, Stiefkinder, AdoptivkinderI400.000 €
Enkel (Eltern leben noch)I200.000 €
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft)I100.000 €
Geschwister, Nichten, NeffenII20.000 €
Eingetragene Lebensgefährte / Nicht-VerwandteIII20.000 €

Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Stufenwert bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6 Mio. €19 %30 %30 %
13 Mio. €23 %35 %50 %
26 Mio. €27 %40 %50 %
über 26 Mio. €30 %43 %50 %

Immobilien-Sonderregeln

  • Familienheim für Ehepartner (§ 13 ErbStG): komplett steuerfrei, wenn weitere 10 Jahre darin gewohnt wird
  • Familienheim für Kinder (§ 13 ErbStG): steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche, wenn die Kinder dort selbst wohnen
  • 10 %-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG): verminderter Wertansatz
  • Bewertungsabschläge nach BewG: Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren
  • 10-Jahres-Wiederholung: Freibeträge können alle 10 Jahre erneuert werden (Schenkung)
Erbschaftssteuer-Berechnung
Sohn erbt 60-m²-ETW München · Wert 480.000 €
Wert Immobilie nach BewG480.000 €
- Freibetrag Kind-400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb80.000 €
× Steuerklasse I, Stufe bis 300 T€11 %
Erbschaftsteuer-8.800 €
Optimierung A: Selbstnutzung > 10 J. (Familienheim)0 € Steuer
Optimierung B: Vorausgegangene Schenkung 10 J. davor2× Freibetrag
Faktencheck:

Die Bewertung von Immobilien nach BewG erfolgt seit 2023 nach aktualisierten Verfahren — die früheren günstigen Pauschalverfahren wurden geändert. Heute kommt häufig das Vergleichswertverfahren oder das Sachwertverfahren zum Einsatz, beide eher marktnah. Vor 2023 war die ErbSt-Belastung für Immobilien deutlich geringer; heute näher am tatsächlichen Verkehrswert.

Stolperfalle Liquiditätsprobleme bei Immobilien-Erbschaft:

Bei einer geerbten Immobilie wird die Erbschaftssteuer auf den Verkehrswert erhoben — der Erbe besitzt aber das Geld nicht in liquider Form. Bei einem 1-Mio-€-MFH-Erbe an einen Nicht-Verwandten kann die Steuer schnell 290 T€ betragen — die der Erbe entweder bar bezahlen oder durch Verkauf finanzieren muss. Vorausschauende Planung (Lebensversicherung, Schenkungs-Stafetten) hilft.

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