Schenkung zu Lebzeiten
Vorerbschaft Vermögensübertragungnumber: 142 slug: schenkung title: Schenkung zu Lebzeiten aliases:
- Vorerbschaft
- Vermögensübertragung cluster: steuer shortDef: "Vermögensübertragung zu Lebzeiten — nutzt gleiche Freibeträge wie Erbschaft, alle 10 Jahre erneut. Schlüssel-Instrument der Vermögensplanung." related:
- erbschaftssteuer
- familienstiftung updated: "2026-05-22"
Schenkungen zu Lebzeiten nutzen die gleichen Freibeträge wie Erbschaften — mit dem entscheidenden Vorteil: Sie können alle 10 Jahre wiederholt werden. Bei langfristiger Planung lassen sich so Millionenbeträge steuerfrei in die nächste Generation übertragen — Schlüssel-Instrument der Vermögensplanung.
Schenkung-Standardformen
| Form | Charakteristik | |---|---| | Vollschenkung | Komplettübertragung, kein Vorbehalt | | Schenkung mit Nießbrauch | Schenker behält Nutzungsrecht; reduziert Wertansatz erheblich | | Schenkung mit Rückforderungsklausel | Schenker kann unter Bedingungen zurückfordern | | Schenkung unter Auflage | Beschenkter muss bestimmte Leistungen erbringen | | Gemischte Schenkung | teilweise Kauf, teilweise Schenkung |
Schenkung mit Nießbrauch — der wichtigste Hebel
Bei der Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt behält der Schenker das Recht, die Mieterträge zu beziehen — das reduziert den Wertansatz der Schenkung erheblich. Die Berechnung: Wert der Immobilie minus Wert des Nießbrauchs nach BewG-Tabellen. Bei einem 70-jährigen Schenker mit Restlebenserwartung ca. 15 Jahre und Mieterträgen von 12 T€/Jahr beträgt der Nießbrauchswert ca. 130 T€ — der Schenkungs-Wert sinkt entsprechend.
Die 10-Jahres-Frist nach § 14 ErbStG ist taggenau zu beachten. Eine Schenkung, die 9 Jahre und 11 Monate vor der nächsten Schenkung erfolgte, wird mit ihr zusammengerechnet — der Freibetrag muss geteilt werden. Profis legen den Schenkungszeitpunkt deshalb mit notarieller Präzision an, oft am ersten Tag des 11. Jahres nach der Vorgänger-Schenkung.
Wer Immobilien schenkt ohne Nießbrauchsvorbehalt, verliert die Mieterträge dauerhaft an die Beschenkten. Bei Pflegebedürftigkeit kann das den Schenker in Liquiditäts-Engpässe bringen, weil er die Mieten dann braucht. Lösung: Nießbrauchsvorbehalt oder Rückforderungsklausel für definierte Ereignisse (Pflegebedarf, Insolvenz des Beschenkten, Scheidung).