Beleihungswert
BLW Bankenwert · Rechtliche Grundlage: § 16 PfandBG i. V. m. BelWertVnumber: 36 slug: beleihungswert title: Beleihungswert aliases:
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- Bankenwert cluster: finanzierung shortDef: "Konservativ bewerteter Verkehrswert, den eine Bank ihrer Kreditentscheidung zugrunde legt. Typisch 10–20 % unter dem Verkehrswert." legalAnchor: "§ 16 PfandBG i. V. m. BelWertV" related:
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- eigenkapitalquote updated: "2026-05-22"
Der Beleihungswert ist der konservativ bewertete Verkehrswert, den eine Bank ihrer Kreditentscheidung zugrunde legt. Er ist gesetzlich auf den Wert begrenzt, der dauerhaft und nachhaltig bei einer Verwertung erzielbar wäre — typisch 10–20 % unter dem Verkehrswert.
Geregelt in § 16 PfandBG in Verbindung mit der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Der Beleihungswert ist nicht der Marktwert: Spekulative Wertsteigerungen werden ausgeklammert, der nachhaltig erzielbare Wert ist die Basis.
Abgrenzung Verkehrswert vs. Beleihungswert
| | Verkehrswert (§ 194 BauGB) | Beleihungswert (BelWertV) | |---|---|---| | Zeitbezug | Stichtag | dauerhaft / nachhaltig | | Marktphase | aktueller Markt | marktphasenneutral | | Wertsteigerung | einberechnet | nicht berücksichtigt | | Sicherheitsabschlag | — | typ. 10–20 % | | Adressat | Verkäufer / Käufer / Gericht | kreditgebende Bank |
Die Beleihungsgrenze (60 % des Beleihungswerts) ist der gesetzliche Maximalwert für Pfandbrief-Deckung nach § 14 PfandBG. Darüber hinaus vergeben Banken Kredite, aber als Personal- statt Realkredit — mit höheren Zinsen wegen reduzierter Refinanzierungsfähigkeit.
Eine eigene Verkehrswert-Annahme von 500.000 € heißt nicht, dass die Bank 500.000 € beleiht. Wenn die Bank intern auf 460.000 € kommt, sinkt der Beleihungswert auf 391.000 € und die Realkreditgrenze auf 234.600 € — die Finanzierungslücke muss als Eigenkapital oder teurerer Personalkredit geschlossen werden.