Sollzins (Nominalzins)
Nominalzins gebundener Sollzins · Rechtliche Grundlage: § 489 BGB · § 491 BGBnumber: 42 slug: sollzins title: Sollzins (Nominalzins) aliases:
- Nominalzins
- gebundener Sollzins cluster: finanzierung shortDef: "Vereinbarter Zinssatz auf das Darlehen — der nominale, im Vertrag stehende Prozentwert. Bezugsgröße für die Zinszahlung, aber ohne die Nebenkosten der Finanzierung." legalAnchor: "§ 489 BGB · § 491 BGB" related:
- effektivzins
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- annuitaetendarlehen
- zinsstruktur
- prolongation updated: "2026-05-22"
Der Sollzins ist der vereinbarte Zinssatz auf das Darlehen — der nominale, im Vertrag stehende Prozentwert. Er ist die Bezugsgröße für die Zinszahlung pro Periode, deckt aber nicht die Nebenkosten der Finanzierung ab.
Während der Sollzinsbindung ist der Sollzins fix — danach wird er entweder neu verhandelt (Prolongation), abgelöst (Umschuldung) oder verfällt mit gesetzlichem Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB: nach 10 Jahren mit 6 Monaten Kündigungsfrist).
Was den Sollzins bestimmt
| Faktor | Wirkung auf Sollzins | |---|---| | Marktzins (Pfandbrief, Swap-Sätze) | Basis: bewegt sich mit Kapitalmarkt-Zinsen | | Beleihungsauslauf (LTV) | höherer LTV → höherer Sollzins (Risikoaufschlag) | | Sollzinsbindung | längere Bindung → höherer Sollzins (Zinskurve) | | Bonität des Kreditnehmers | bessere Bonität → niedrigerer Sollzins | | Tilgungsstruktur | höhere Anfangstilgung → leichter Bonus | | Objektart | Wohnen günstiger als Gewerbe | | Förderprogramme | KfW & Landesbanken bieten subventionierten Zins |
Sollzins-Niveau 2025/26 (Standard-Wohnbaufinanzierung)
| Sollzinsbindung | Bestkonditionen (80 % LTV) | Durchschnitt | |---|---|---| | 5 Jahre | 3,30 – 3,50 % | 3,70 % | | 10 Jahre | 3,60 – 3,80 % | 3,95 % | | 15 Jahre | 3,80 – 4,00 % | 4,10 % | | 20 Jahre | 3,95 – 4,15 % | 4,25 % | | 30 Jahre Volltilger | 4,05 – 4,25 % | 4,40 % |
Der gesetzliche Begriff lautet seit 2010 "Sollzinssatz" (vorher "Nominalzins") — geregelt in § 489 BGB und § 491a BGB. Der Begriff "Nominalzins" wird in Bank-Praxis weiterhin verwendet, ist aber rechtlich nicht mehr maßgeblich.
Der Sollzins allein erlaubt keinen belastbaren Kreditvergleich. Erst der Effektivzins berücksichtigt alle Nebenkosten und Zahlungsmodalitäten — er ist die einzige fair vergleichbare Größe zwischen Bankangeboten.