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Cluster 3 · Finanzierung & Kredit

Vorfälligkeitsentschädigung

Schadensersatz, den die Bank bei vorzeitiger Kreditablösung verlangen darf — Ersatz für entgangenen Zinsgewinn. Bei großen Restschulden und langen Restbindungen zweistellige Tausenderbeträge.

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Vorfälligkeitsentschädigung

Auch: VFE Prepayment Penalty · Rechtliche Grundlage: § 502 BGB

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  • VFE
  • Prepayment Penalty cluster: finanzierung shortDef: "Schadensersatz, den die Bank bei vorzeitiger Kreditablösung verlangen darf — Ersatz für entgangenen Zinsgewinn. Bei großen Restschulden und langen Restbindungen zweistellige Tausenderbeträge." legalAnchor: "§ 502 BGB" related:
  • sollzinsbindung
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  • sondertilgung
  • restschuld
  • widerrufsjoker updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadensersatz, den die Bank bei vorzeitiger Kreditablösung verlangen darf — als Ersatz für den entgangenen Zinsgewinn. Bei großen Restschulden und langen Restzinsbindungen zweistellige Tausenderbeträge.

Geregelt in § 502 BGB. Sie fällt an, wenn der Kreditnehmer das Darlehen vor Ende der Sollzinsbindung ablöst — typisch bei Immobilienverkauf, Erbschaft, Umschuldung. Berechnungsmethode: Aktiv-Aktiv-Vergleich oder Aktiv-Passiv-Vergleich.

Wann fällt sie an?

  • Vorzeitige Komplettablösung des Darlehens während laufender Zinsbindung
  • Teilablösung außerhalb der vertraglich vereinbarten Sondertilgung
  • Verkauf der beliehenen Immobilie ohne Übernahme des Kredits durch den Käufer

Wann fällt sie NICHT an?

  • Nach 10 Jahren ab Volldissauszahlung (§ 489 BGB)
  • Bei vertraglich vereinbarter Sondertilgung im Rahmen der Sondertilgungsoption
  • Bei vertraglich vereinbarter Tilgungssatzänderung
  • Bei Widerruf aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung
  • Bei Verkauf der Immobilie und berechtigtem Interesse (etwa Berufswechsel) — aber selten anerkannt
Vorfälligkeitsentschädigung — vereinfachte Berechnung
Verkauf der ETW nach 5 Jahren · Restschuld 380.000 € · 5 J. Restbindung · Zinsdifferenz 1,3 %
Vertraglich vereinbarter Sollzins3,80 %
Aktueller Wiederanlagezins (Pfandbrief-Markt)2,50 %
Zinsmarge zugunsten der Bank1,30 %
Restschuld zum Ablöse-Zeitpunkt380.000 €
Restbindung5 Jahre
Zinsausfall (vereinfacht: Diff × Restschuld × Restjahre × Barwert-Faktor 0,9)~22.230 €
- nicht ausgeschöpfte Sondertilgungs-Optionen-3.500 €
- ersparter Verwaltungsaufwand-380 €
Vorfälligkeitsentschädigung~18.350 €
VFE-Höhe im Verlauf der Zinsbindung
25k15k10k5k0J1J3J5J7J10Ablöse-Zeitpunkt nach VertragsabschlussPeak ~24.000 €§ 489 BGBVFE entfälltVFE in € · 423k-Darlehen · 10-J.-Bindung
Faktencheck:

Banken berechnen die VFE nach einer von zwei BGH-anerkannten Methoden: Aktiv-Aktiv (Neuverleihung der Mittel an einen anderen Kunden) oder Aktiv-Passiv (Anlage in Pfandbriefe). Die Aktiv-Passiv-Methode ist heute Standard, weil sie meistens niedriger ausfällt und vor Gericht stabiler ist.

Stolperfalle Verbraucherrecht:

Bei Immobilien-Verbraucherdarlehensverträgen ab März 2016 ist die VFE auf 1,0 % der Restschuld (bei mehr als 12 Monaten Restbindung) bzw. 0,5 % (bis 12 Monate) gekappt — aber nur bei nicht-grundpfandrechtlich gesicherten Krediten. Immobilienkredite sind in der Regel nicht gekappt. Bei Sondersituationen (z. B. Verkauf wegen Krankheit) lohnt der Verhandlungsversuch trotzdem.

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