Vorfälligkeitsentschädigung
VFE Prepayment Penalty · Rechtliche Grundlage: § 502 BGBnumber: 48 slug: vorfaelligkeitsentschaedigung title: Vorfälligkeitsentschädigung aliases:
- VFE
- Prepayment Penalty cluster: finanzierung shortDef: "Schadensersatz, den die Bank bei vorzeitiger Kreditablösung verlangen darf — Ersatz für entgangenen Zinsgewinn. Bei großen Restschulden und langen Restbindungen zweistellige Tausenderbeträge." legalAnchor: "§ 502 BGB" related:
- sollzinsbindung
- anschlussfinanzierung
- sondertilgung
- restschuld
- widerrufsjoker updated: "2026-05-22"
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadensersatz, den die Bank bei vorzeitiger Kreditablösung verlangen darf — als Ersatz für den entgangenen Zinsgewinn. Bei großen Restschulden und langen Restzinsbindungen zweistellige Tausenderbeträge.
Geregelt in § 502 BGB. Sie fällt an, wenn der Kreditnehmer das Darlehen vor Ende der Sollzinsbindung ablöst — typisch bei Immobilienverkauf, Erbschaft, Umschuldung. Berechnungsmethode: Aktiv-Aktiv-Vergleich oder Aktiv-Passiv-Vergleich.
Wann fällt sie an?
- Vorzeitige Komplettablösung des Darlehens während laufender Zinsbindung
- Teilablösung außerhalb der vertraglich vereinbarten Sondertilgung
- Verkauf der beliehenen Immobilie ohne Übernahme des Kredits durch den Käufer
Wann fällt sie NICHT an?
- Nach 10 Jahren ab Volldissauszahlung (§ 489 BGB)
- Bei vertraglich vereinbarter Sondertilgung im Rahmen der Sondertilgungsoption
- Bei vertraglich vereinbarter Tilgungssatzänderung
- Bei Widerruf aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung
- Bei Verkauf der Immobilie und berechtigtem Interesse (etwa Berufswechsel) — aber selten anerkannt
Banken berechnen die VFE nach einer von zwei BGH-anerkannten Methoden: Aktiv-Aktiv (Neuverleihung der Mittel an einen anderen Kunden) oder Aktiv-Passiv (Anlage in Pfandbriefe). Die Aktiv-Passiv-Methode ist heute Standard, weil sie meistens niedriger ausfällt und vor Gericht stabiler ist.
Bei Immobilien-Verbraucherdarlehensverträgen ab März 2016 ist die VFE auf 1,0 % der Restschuld (bei mehr als 12 Monaten Restbindung) bzw. 0,5 % (bis 12 Monate) gekappt — aber nur bei nicht-grundpfandrechtlich gesicherten Krediten. Immobilienkredite sind in der Regel nicht gekappt. Bei Sondersituationen (z. B. Verkauf wegen Krankheit) lohnt der Verhandlungsversuch trotzdem.