Endfälliges Darlehen
Festdarlehen Bullet Loan · Rechtliche Grundlage: §§ 488 ff. BGBnumber: 41 slug: endfaelliges-darlehen title: Endfälliges Darlehen aliases:
- Festdarlehen
- Bullet Loan cluster: finanzierung shortDef: "Während der Laufzeit nur Zinsen, am Ende komplette Darlehenssumme in einer Summe. Geeignet für Investoren mit voller Schuldzinsen-Absetzbarkeit, nicht für Selbstnutzer." legalAnchor: "§§ 488 ff. BGB" related:
- annuitaetendarlehen
- tilgungsdarlehen
- werbungskosten
- bausparvertrag
- tilgungsersatz
- schuldzinsen updated: "2026-05-22"
Beim endfälligen Darlehen werden während der Laufzeit ausschließlich Zinsen gezahlt — keine Tilgung. Die komplette Darlehenssumme wird am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt. Geeignet für Investoren, nicht für Selbstnutzer.
Die Tilgung muss aus einer parallel laufenden Sparform (Bausparvertrag, Lebensversicherung, Fonds, Wertpapierdepot) zum Fälligkeitstag erfolgen — entsprechend zugesagt bei Kreditgewährung. Der Investor profitiert von maximaler steuerlicher Absetzbarkeit der Zinsen (für vermietete Objekte) und kann das Eigenkapital separat arbeiten lassen.
Wann sinnvoll?
- Vermietete Immobilie: Schuldzinsen sind voll als Werbungskosten absetzbar — höhere Zinszahlung = mehr Steuerersparnis
- Bausparvertrag-Kombination: Bauspardarlehen wird mit Bausparvertrag-Endkapital getilgt
- Lebensversicherungs-Kopplung: Ablaufsumme der LV tilgt das Darlehen
- Kurze Haltedauer: Wer in 5 Jahren verkaufen will, tilgt sowieso aus dem Verkaufserlös
Bei vermieteten Immobilien sind Schuldzinsen voll absetzbar nach § 9 EStG (Werbungskosten). Tilgungsanteile dagegen nicht. Das Modell "endfällig + ETF-Sparplan" optimiert beides: maximale Steuerersparnis + Vermögensaufbau außerhalb der Immobilie.
Wer auf eine Lebensversicherung oder Aktiensparplan zur Endtilgung setzt, trägt das volle Marktrisiko. Erfüllt die Sparform am Stichtag die erwartete Summe nicht, muss eine Anschluss-Finanzierung mit dann ggf. höheren Zinsen aufgenommen werden — die Tilgungslücke wird zur Stressfalle.