Indexierung (VPI-Kopplung)
Wertsicherungsklausel VPI-Bindung · Rechtliche Grundlage: § 557b BGBnumber: 17 slug: indexierung title: Indexierung (VPI-Kopplung) aliases:
- Wertsicherungsklausel
- VPI-Bindung cluster: mietrecht shortDef: "Vertragliche Bindung einer Zahlung an den Verbraucherpreisindex — bei Miete, Erbbauzins, Pacht oder Versicherung. Ziel: Inflationsschutz." legalAnchor: "§ 557b BGB" related:
- indexmiete
- staffelmiete
- inflationsschutz
- erbbaurecht
- wertsteigerung updated: "2026-05-22"
Indexierung ist die vertragliche Bindung einer Zahlung an den Verbraucherpreisindex (VPI) — bei Miete (Indexmiete), Erbbauzins, Pacht oder Kreditzinsen. Ziel ist der Inflationsschutz: Die Forderung wächst mit der Geldentwertung.
Während die Indexmiete (Begriff 09) die mietrechtliche Konkretisierung ist, beschreibt Indexierung als Oberbegriff das gesamte Spektrum inflationsgekoppelter Verträge in der Immobilienwirtschaft. Rechtliche Grundlage bei Wohnmieten: § 557b BGB.
Anwendungsbereiche in der Immobilienwirtschaft
| Vertragstyp | Indexierungs-Üblichkeit | |---|---| | Wohnungsmiete (Indexmiete) | Verbreitet in München, Hamburg, Berlin (40–60 % Neuabschlüsse) | | Gewerbemiete | Standard (> 90 % bei Büro/Retail) | | Erbbauzins | Standard, oft mit Anpassung alle 3–5 Jahre | | Pacht (landwirtschaftlich, Garage) | Häufig | | Wohngebäudeversicherung (Wertanpassung) | Pflicht im Bestand (gleitender Neuwert) |
Maßgeblicher Index
Bezugsgröße ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), Basisjahr 2020 = 100. Die Anpassung erfolgt auf Basis der prozentualen Veränderung des VPI seit der letzten Anpassung.
Die Wertsicherungsklauselverordnung regelt die Zulässigkeit von Indexbindungen außerhalb des Wohnraummietrechts. Wesentliche Voraussetzung: Mindestlaufzeit des Vertrags von 10 Jahren oder Optionsrecht des verpflichteten Teils auf die gleiche Dauer.
Eine Klausel, die ausschließlich Mieterhöhungen ohne Mietminderungen bei sinkendem VPI vorsieht (sog. asymmetrische Klausel), ist unwirksam. Die Indexierung muss in beide Richtungen funktionieren — auch wenn der VPI in 30 Jahren noch nie auf Jahresbasis gesunken ist.