Nebenkosten (umlagefähig)
Umlagefähige Kosten Mietnebenkosten · Rechtliche Grundlage: § 556 BGB · § 2 BetrKVnumber: 3 slug: nebenkosten title: Nebenkosten (umlagefähig) aliases:
- Umlagefähige Kosten
- Mietnebenkosten cluster: mietrecht shortDef: "Alle Kosten, die der Vermieter laut Mietvertrag und § 2 BetrKV auf den Mieter umlegen darf — von Wasser über Hausmeister bis Müllabfuhr." legalAnchor: "§ 556 BGB · § 2 BetrKV" related:
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- heizkostenverordnung updated: 2026-05-22
Nebenkosten sind alle Kosten, die der Vermieter laut Mietvertrag und § 2 BetrKV auf den Mieter umlegen darf — von Wasser über Hausmeister bis Müllabfuhr. Pro Wohnfläche oder Verbrauch verteilt.
Die Begriffe Nebenkosten und Betriebskosten werden im Alltag oft synonym verwendet. Juristisch sauber: Betriebskosten sind die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgezählten Kostenarten — und nur diese sind umlagefähig.
Die 17 Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV
Pflicht-Kategorien:
- Grundsteuer · 2. Wasserversorgung · 3. Entwässerung · 4. Heizung · 5. Warmwasser · 6. Verbundene Heizungs-/Warmwasseranlagen · 7. Aufzug · 8. Straßenreinigung & Müllbeseitigung · 9. Gebäudereinigung & Ungezieferbekämpfung · 10. Gartenpflege · 11. Beleuchtung · 12. Schornsteinreinigung · 13. Sach- und Haftpflichtversicherung · 14. Hauswart · 15. Antenne/Kabel · 16. Wäscheeinrichtung · 17. Sonstige (muss explizit im Mietvertrag genannt sein)
Diese Kosten sind nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen, Bankgebühren, Kontoführung, Steuerberater, leere Wohnungen.
Aufteilungsschlüssel
| Kostenart | Verteilung | |---|---| | Wasser, Heizung, Warmwasser | Verbrauch (Zähler) | | Grundsteuer, Versicherung | Wohnfläche | | Müll, Hauswart, Beleuchtung | Wohnfläche oder Anzahl Mieter | | Aufzug | Wohnfläche, anteilig nach Etage |
Bundesweiter Durchschnitt 2025 (Mieterbund): ca. 2,80–3,30 €/m²/Monat umlagefähige Nebenkosten. Bei Heizungs-Modernisierung sinkt der Wert, bei alter Ölheizung steigt er deutlich.