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Cluster 1 · Mietrecht & Mietkalkulation

Mieterhöhung

Anhebung der Kaltmiete im laufenden Mietverhältnis — stark reguliert: schriftliche Begründung, Kappungsgrenze, frühestens 1 Jahr nach der letzten Erhöhung.

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Mieterhöhung

Auch: Mieterhöhungsverlangen · Rechtliche Grundlage: §§ 558 ff. BGB

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  • Mieterhöhungsverlangen cluster: mietrecht shortDef: "Anhebung der Kaltmiete im laufenden Mietverhältnis — stark reguliert: schriftliche Begründung, Kappungsgrenze, frühestens 1 Jahr nach der letzten Erhöhung." legalAnchor: "§§ 558 ff. BGB" related:
  • kappungsgrenze
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  • modernisierungsumlage
  • indexmiete
  • staffelmiete updated: 2026-05-22

Kurz erklärt

Mieterhöhung ist die Anhebung der Kaltmiete im laufenden Mietverhältnis. Sie ist im deutschen Mietrecht stark reguliert: Sie braucht eine schriftliche Begründung, hält sich an die Kappungsgrenze und kann erst 1 Jahr nach der letzten Erhöhung verlangt werden.

Geregelt in § 558 BGB und § 558a BGB. Es gibt drei Mechanismen, die Kaltmiete im Bestand zu erhöhen — sie schließen sich teilweise gegenseitig aus.

Die drei Mieterhöhungs-Mechanismen

| Mechanismus | Frist | Limit | |---|---|---| | Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) | 1 Jahr nach Bezug oder letzter Erhöhung; 3-Monats-Wartepflicht | Kappung: 20 % in 3 J. · 15 % in angespanntem Markt | | Indexmiete (§ 557b BGB) | Frühestens 1 Jahr nach letzter Erhöhung | VPI-Veränderung 1:1 | | Staffelmiete (§ 557a BGB) | Wie im Vertrag fest vereinbart, min. 1 Jahr je Stufe | Pro Stufe max. +10 % über OVM in MPB-Gebieten | | Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) | Bei Abschluss der Modernisierung | 8 % der Kosten p. a. · Kappung 3 €/m² bzw. 2 €/m² in 6 J. |

Begründungspflicht nach § 558a BGB

Bei der Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete muss der Vermieter schriftlich begründen, wie er auf die geforderte Kaltmiete kommt — durch Mietspiegel, Sachverständigen-Gutachten oder drei Vergleichswohnungen mit konkreter Adresse.

Maximalweg über 6 Jahre
60-m²-Wohnung München, Start 15,00 €/m² in 2026
2026 — Ausgangsmiete15,00 €/m² · 900,00 €/Monat
2029 — Erhöhung +15 % (Kappung MPB)17,25 €/m² · 1.035,00 €/Monat
2032 — Erhöhung +11,3 % bis OVM 203219,20 €/m² · 1.152,00 €/Monat
Mehrerlös in 6 Jahren+18.144 € kumuliert
CAGR Kaltmiete+4,2 % p. a.
Faktencheck:

Die Wartepflicht zwischen Mietzugang und Wirksamkeit bei der OVM-Erhöhung beträgt zwei Monate plus den Anfang des dritten Monats — Mieter muss zustimmen oder schweigen. Stimmt er nicht zu, ist eine Klage des Vermieters erforderlich.

Stolperfalle:

Vermieter dürfen nicht Vergleichsmiete- und Modernisierungs-Erhöhung gleichzeitig im selben Verlangen kombinieren. Erst das eine durchsetzen, dann das andere — sonst riskiert man, dass das gesamte Verlangen unwirksam ist.

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