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Cluster 1 · Mietrecht & Mietkalkulation

Indexmiete

Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Steigt der VPI um 3 %, darf die Miete um 3 % erhöht werden — ohne weitere Begründung.

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Indexmiete

Auch: VPI-Miete indexierte Miete · Rechtliche Grundlage: § 557b BGB

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  • VPI-Miete
  • indexierte Miete cluster: mietrecht shortDef: "Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Steigt der VPI um 3 %, darf die Miete um 3 % erhöht werden — ohne weitere Begründung." legalAnchor: "§ 557b BGB" related:
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  • inflationsschutz
  • indexierung updated: 2026-05-22

Kurz erklärt

Bei einer Indexmiete ist die Kaltmiete an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Steigt der VPI um 3 %, darf die Miete um 3 % erhöht werden — ohne weitere Begründung.

Geregelt in § 557b BGB. Die Indexmiete muss schriftlich im Mietvertrag vereinbart werden — eine nachträgliche Umstellung ist nicht möglich.

Mechanik

  • Bezug ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt
  • Anpassung frühestens 1 Jahr nach der letzten Mieterhöhung
  • Erhöhung wird schriftlich erklärt und tritt mit dem übernächsten Monat in Kraft
  • Während Indexmiete gilt: keine Mieterhöhung nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) möglich
  • Modernisierungsumlagen sind weiterhin möglich
Indexmiete über 5 Jahre
60-m²-Wohnung München, Start 2026 mit 1.152 €/Monat
Jahr 1 (2026)1.152,00 €/Monat · Basis
Jahr 2 (VPI +3,0 %)1.186,56 €/Monat
Jahr 3 (VPI +2,5 %)1.216,22 €/Monat
Jahr 4 (VPI +2,0 %)1.240,55 €/Monat
Jahr 5 (VPI +2,0 %)1.265,36 €/Monat
Gesamt-Anstieg in 5 Jahren+113,36 €/Monat · +9,8 %
Indexmiete vs. Staffelmiete vs. statisch — 5-Jahres-Vergleich
1.3001.2501.2001.1501.100J1J2J3J4J5statischIndexStaffelKaltmiete in €/Monat — Start 1.152 €
Faktencheck:

Die Indexmiete ist die einzige Mietform, die auch in Mietpreisbremse-Gebieten automatisch weitersteigt — vorausgesetzt, die Ausgangsmiete bei Vertragsabschluss war bremse-konform. Sie ist deshalb für Vermieter in Großstädten oft die attraktivste Variante.

Stolperfalle:

Bei Deflation oder negativem VPI sinkt die Indexmiete theoretisch auch — der Mieter kann eine Senkung verlangen. In der Praxis selten relevant, aber rechtlich verbindlich.

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