Staffelmiete
Mietstaffel Staffelvereinbarung · Rechtliche Grundlage: § 557a BGBnumber: 10 slug: staffelmiete title: Staffelmiete aliases:
- Mietstaffel
- Staffelvereinbarung cluster: mietrecht shortDef: "Im Mietvertrag vereinbarte Reihe vorab fixierter Mieterhöhungen mit festen Beträgen und Terminen. Beide Seiten wissen vom Vertragsbeginn an, was die Miete in jedem Jahr kostet." legalAnchor: "§ 557a BGB" related:
- indexmiete
- mieterhoehung
- kaltmiete
- mietpreisbremse updated: 2026-05-22
Die Staffelmiete ist eine im Mietvertrag vereinbarte Reihe vorab fixierter Mieterhöhungen mit festen Beträgen und festen Terminen. Beide Seiten wissen vom Vertragsbeginn an, was die Miete in jedem Folgejahr kostet.
Geregelt in § 557a BGB. Die Staffel muss schriftlich vereinbart sein und für jede Stufe einen Geld-Betrag (keinen Prozentsatz) ausweisen.
Wichtige Regeln
- Mindestens 1 Jahr zwischen zwei Stufen — kürzere Intervalle machen die Staffel unwirksam
- Jede Stufe muss in Euro ausgewiesen sein, nicht in Prozent
- Während der Staffel: keine Mieterhöhung nach § 558 BGB möglich
- Modernisierungsumlagen sind weiterhin möglich
- Kündigungsausschluss durch Vermieter für max. 4 Jahre möglich
Auch die Staffelmiete unterliegt in Mietpreisbremse-Gebieten der 10 %-Grenze über Vergleichsmiete — und zwar in jeder einzelnen Stufe. Wird eine Stufe zu hoch angesetzt, ist nur diese Stufe unwirksam, der Rest bleibt bestehen.
Die Staffelmiete ist fix — bei stark steigender Inflation hinkt sie hinterher. Wer die Erhöhung auf nominal 2,6 % p. a. festschreibt, verliert real Geld, wenn die Inflation bei 5 % liegt. Indexmiete schützt davor.